Allianz überträgt Bausteinkonzept auf Unfallversicherung

Der Versicherer Allianz hat die in der Kfz-Versicherung etablierte modulare Produktstrategie jetzt auch auf die Unfallversicherung übertragen. Zudem hat die Allianz die Meldefristen für Unfallversicherte verlängert, die Zahl der Leistungsausschlüsse reduziert und einen „Reha-Baustein“ ab 55 Jahre im Angebot.

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Künftig sind laut Allianz Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Einnahme von Medikamenten im neuen Unfallprodukt versichert.

Zusätzlich zur obligatorischen Invaliditätsleistung können Kunden der neuen „dynamischen Unfallversicherung“ eine lebenslange Unfallrente vereinbaren. Hinzu kommen weitere optionale Leistungsbausteine, wie Krankenhaustagegeld, Todesfall- oder Hilfsleistungen.

Verlängerte Meldefrist und weniger Ausschlüsse

Darüber hinaus räumt die Allianz ihren Versicherten ab sofort mehr Zeit ein, wenn sie nach einem Unfall Ansprüche auf Invaliditätsleistung geltend machen wollen. Die Frist wurde von bisher 15 Monate auf 24 Monate heraufgesetzt.

Auch die Leistungsgewährung hat der Versicherer überarbeitet. Neben der bisherigen fünffachen Leistung ab 70 Prozent Invalidität können Kunden jetzt auch die doppelte Leistung bereits ab 35 Prozent Invalidität in den Tarifen für Kinder und Erwachsene vereinbaren.

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Künftig sind zudem Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Einnahme von Medikamenten im neuen Unfallprodukt versichert. Haben Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, werde erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent gekürzt, heißt es weiter.

Neuer Reha-Baustein für Ältere

In der Unfallversicherung „Allianz Unfall 60Aktiv“, die ab 55 Jahren abgeschlossen werden kann, gibt es ab sofort auch einen Reha-Baustein. Nach Allianz-Angaben umfasst dieser, dass nach einem Unfall eine Beratung sowie eine Kostenübernahme von speziellen Therapien und Hilfsmitteln erfolgt. Da immer mehr Menschen über 60 noch im Berufsleben stünden, so die Allianz, helfe man auch bei Umschulungsmaßnahmen und Wiedereingliederung in den Job. (lk)

Foto: Shutterstock

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