VAG-Novelle: VDVM warnt vor Kosten für Makler

Doch nur dann würde ein Fehlverhalten überhaupt das Gefährdungspotenzial darstellen, dem mit Paragraf 32 VAG entgegengewirkt werden soll. „Die gesetzlichen Vorgaben sollten daher unbedingt Mindestgrößen des auszulagernden Geschäfts beinhalten, damit nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“, fordert der VDVM-Präsident.

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Zudem wünscht sich der VDVM „deutliche Spielregeln“ in der VAG-Novelle bezüglich der Einsichts- und Eingriffsrechte für Versicherer und Aufsichtsbehörden. Diese sollten nur dann wahrgenommen werden können, wenn konkrete Hinweise auf Missbrauch durch den Versicherungsmakler vorliegen. Vor einer Vor-Ort-Prüfung sollten Versicherer gehalten sein, zunächst alle im eigenen Unternehmen vorhandenen Daten und Informationen zu nutzen und intern zur Verfügung stehende Möglichkeiten auszuschöpfen, so der VDVM.

Zudem sollten Auskunftspflichten des Dienstleister gegenüber den Versicherern sicherstellen, dass die benötigten Daten und Informationen zur Verfügung gestellt und offene Punkte in einem Gespräch geklärt werden, bevor Vor-Ort-Kontrollen erforderlich würden.

VDVM warnt vor Kostenlawine

Ohne weitere Konkretisierung, wie die im VAG-Entwurf aufgestellten Prinzipien umzusetzen sind, werde jeder Versicherer seine eigenen Berichts- und Prüfstandards festlegen müssen, so der Verband. Da diese Standards laut VDVM zwangsläufig nicht identisch sein werden, drohe eine Kostenlawine auf  Versicherungsmakler zuzukommen. Da diese mit einer großen Anzahl von Versicherern zusammenarbeiten, um Ihre Kunden aus dem gesamten Markt zu beraten, müssten sie sich einer Vielzahl verschiedener Standards anpassen.

Zudem geht der VDVM davon aus, dass jede Prüfung vor Ort den Geschäftsbetrieb der überwiegend kleinen Unternehmen stark belasten würde. Die Vorgabe, dass auch die Aufsichtsbehörde jederzeit Zugangsrechte zu den Räumen des Maklers erhalten muss, sei hier noch gar nicht berücksichtigt. Der Verband rechnet damit, dass die VAG-Novelle dazu führen werde, dass Versicherungsmakler wichtige Teile der etablierten Arbeitsteilung mit den Versicherern aufgeben werden.

 

Seite drei: BaFin als Aufsicht für Vermittler 

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