Welcher Versicherungsschutz für Studenten?

Der Bund der Versicherten (BdV) hat den bevorstehenden Start des Wintersemesters zum Anlass genommen, um über den geeigneten Versicherungsschutz für Studenten zu informieren. In der Altersvorsorge geben die Verbraucherschützer der staatlichen Rentenkasse den Vorzug gegenüber privaten Versicherungslösungen.

Für rund 507.000 junge Menschen beginnt im Oktober ein neuer Lebensabschnitt: das Studium. Neben Fragen rund um die Wohnungssuche oder den Studienlehrplan sollten sich Studenten auch mit ihrem Versicherungsschutz beschäftigen, empfiehlt der BdV.

Rund eine halbe Million junger Menschen nimmt im Oktober ein Studium an einer deutschen Universität auf. Bianca Boss, Pressereferentin des BdV, rät den Neuankömmlingen „an erster Stelle die existenziellen Risiken abzusichern“.

Studenten sollten sich aus Sicht des BdV insbesondere um eine Krankenversicherung bemühen sowie um eine Auslandskrankenversicherung, für den Fall, dass ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt geplant ist. Darüber hinaus seien ein Privathaftpflichtschutz und eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sinnvoll.

BdV setzt auf staatliche Rentenkasse

Versicherungen zur Altersvorsorge zählen aus Sicht des BdV nicht zu den empfehlenswerten Vorsorgeprodukten für Studenten: „Lernen ist rentabler als eine Versicherung“, sagt Boss. Denn wer nach einem erfolgreichen Studium gut verdiene, so die BdV-Repräsentantin, der zahle mehr in die Rentenkasse ein und habe dadurch mehr Spielraum für weiteres Sparen.

Krankenversicherungsschutz für Studenten gesetzlich vorgeschrieben

Im Hinblick auf die Krankenversicherung weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass ein Versicherungsschutz für Studenten gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Studenten kein eigenes Einkommen haben und die Eltern gesetzlich versichert sind, dann sind Studenten laut BdV meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern in der Familienversicherung mitversichert.

Sind die Eltern privatversichert, bestehe die Möglichkeit, dass sich Studierende günstig in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung, privat über die Eltern oder auch in der privaten studentischen Krankenversicherung versichern. „Nur wer neben dem Studium ein eigenes Einkommen über 450 Euro monatlich hat, muss sich selbst versichern wie jeder andere, der eigenes Geld verdient“, teilt der Verein mit.

Seite zwei: „Nicht auf Privathaftpflicht und BU-Schutz verzichten“

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