Systematische BU-Leistungsablehnung – Was Makler beachten sollten

Hierzu könnte auch die Pflicht zählen, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass möglicherweise Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestehen. Sollte der Versicherungsnehmer diese nicht durchsetzen wollen, so sollte der Makler dies ebenfalls dokumentieren.

Gerade vor dem Hintergrund, dass Ansprüche verjähren und somit der Versicherungsnehmer auf einem Schaden „sitzen“ bleibt, sollte der Makler zu seiner eigenen Schadlosstellung dem Versicherungsnehmer anraten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies kommt selbstverständlich immer auf den Einzelfall an.

Begleitung der Berufsunfähigkeitsleistungsfallprüfung

Der Makler hat im Rahmen seiner Betreuungspflichten den Versicherungsnehmer, so denn diese in einem Maklervertrag vereinbart wurden, auch die Begleitung der Antragsstellung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsleistungsfallprüfung vorzunehmen.

Hierzu ist es notwendig, dass alle Angaben entsprechend der Vorgaben des Versicherers auszufüllen sind. In den Formularen des Versicherers muss der Versicherungsnehmer Angaben machen, warum er eine Leistung begehrt.

Geht dem Antrag zum Beispiel ein Unfall voraus, so muss er angeben, ob er seine bisherige Tätigkeit, die entsprechend versichert wurde, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt durchführen kann. Hilfreich hierfür sind als Nachweis auch ärztliche Diagnoseberichte.

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer bei einer solchen Beantragung von dem Makler „begleitet“ wird. Letzterer sollte bereits beim Ausfüllen von Leistungsanträgen präsent sein. Sollte der Versicherer eine Leistung ablehnen, so wird hier ebenfalls anzuraten sein, anwaltliche Hilfe herbeizuziehen.

Versicherer scheuen Gerichtskosten

Gerade vor dem Hintergrund, dass manche Versicherer systematisch Leistungsanträge ablehnen, muss auch im Sinne des Versicherungsnehmers der Anspruch, so denn dieser besteht, durchgesetzt werden.

Es sind auch Fälle bekannt, in denen der Versicherer nach „anwaltlichem Druck“ gehalten ist, dem Leistungsbegehren stattzugeben. Denn in einem gerichtlichen Verfahren entstehen auch dem Versicherer Kosten, die gerade durch eine Antragsablehnung vermieden werden sollen.

In anderen Fällen müssen die Ansprüche zwingend gerichtlich durchgesetzt werden. Spätestens hier ist anzuraten, dies von einem Spezialisten im Versicherungsrecht durchführen zu lassen.

Der Makler sollte hier dem Versicherungsnehmer die Scheu nehmen, bei einer Ablehnung des Versicherers auch im gebotenen Umfang die Ansprüche des Versicherungsnehmers bestmöglich und vollumfänglich durchzusetzen.

Der Autor Björn Thorben M. Jöhnke ist seit 2016 Rechtsanwalt in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Zuvor war er für die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte in Hamburg tätig.

Foto: Kanzlei Michaelis

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