Basler mit neuem Rentenkonzept

Die Basler Versicherungen haben mit der „PrivatRente Invest“ ein neues Produktkonzept für die Altersvorsorge auf den Markt gebracht. Dabei haben Kunden die Wahl zwischen dem neu geschaffenen renditeorientierten „Vario“-Tarif sowie dem überarbeiteten Drei-Topf-Hybrid-Modell namens „Garant“.

Basler: Jost
Markus Jost, Leben-Vorstand der Basler: „Im aktuellen Zinsumfeld reicht ein konventioneller Tarif nicht mehr aus, um die wachsende Vorsorgelücke zu schließen.“

Im Tarif „Vario“ könne ein Fondsanteil zwischen zehn und 100 Prozent vereinbart werden – der Anteil im Deckungsstock betrage entsprechend zwischen 90 und null Prozent, teilt die Basler mit. Demnach kann der Kunde die Aufteilung zwischen Deckungsstock und Fondsanteile „wie mit einem Schieberegler“ während der gesamten Vertragsdauer anpassen.

Basler hält an Drei-Topf-Hybriden fest

Bei der konservativeren Tarifvariante Garant handelt es sich um ein Drei-Topf-Hybrid-Modell, bei dem laut Basler eine Beitragssummengarantie von 50 bis 100 Prozent vereinbart werden kann. „Entwickelt sich das Investmentvermögen positiv, steigt auch die garantierte Beitragssumme“, erklärt der Versicherer, der sich nach internen Abwägungen für eine Fortsetzung des Drei-Topf-Hybrid-Modells entschieden hat.

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Pflegeoption möglich

Zu beiden Varianten bietet die Basler während der Aufbauphase Zusatzbausteine wie Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit sowie eine Pflegeoption, die bis zum Alter von 67 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung eingelöst werden kann. Liegt zum Rentenbeginn Pflegebedürftigkeit vor, steigt die vereinbarte Rente.

Zudem werde der Rentenfaktor nach heutigem Tarif ohne Treuhandklausel garantiert. Versicherte würden auf diese Weise die Gefahr vermeiden, so die Basler, dass ihr Versicherungsschutz später teurer werde als geplant.

Diverse Optionen in der Rentenphase

In der Rentenphase besteht die Möglichkeit, die Rente vorzeitig abzurufen oder maximal bis zum Alter 85 aufzuschieben. Eine abgekürzte Rente ist demnach ebenso möglich wie eine vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung, Hinterbliebenenrente oder die Rente für Zwei. Über die Kapitaloption soll auf Wunsch in der Rentenphase noch nicht verrentetes Restkapital erstattet werden. (lk)

Foto: Basler

 

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