bAV-Stärkung „Ja“, betriebliche Zwangsrente „Nein“

Statt dem Ausschluss von für die Zukunftsgestaltung wichtiger Gesprächspartner sollte die Ministerin nun einen neuen Anlauf im Konsens machen und vor allem auf Lösungsvorschläge für kleine und mittelständische Betriebe eingehen.

Vor 2016 ist mit der Verabschiedung eines Gesetzes ohnehin nicht zu rechnen, kommen wird der Vorstoß aber in dieser Legislaturperiode noch auf jeden Fall.

Ausgeuferte Aufwendungen in der Administration

Übereinstimmung besteht, dass die zweite Säule des dreigliedrigen Altersvorsorgesystems gestärkt werden muss. Dazu bedarf es einer Vereinfachung der Abwicklung und ausreichender Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die in der Vergangenheit immer weiter ausgeuferten Aufwendungen in der Administration, vor allem beim Wechsel des Arbeitsplatzes, müssen wieder auf ein vertretbares Maß zurückgeführt werden.

Außerdem sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten über den Arbeitsvertrag automatisch zu einer Betriebsrente verpflichten können, wenn der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich widerspricht, das sogenannte „Opting-Out-Modell“.

Würde die Betriebsrente mit geringeren Sozialabgaben belastet, könnte ihre Attraktivität wesentlich erhöht werden. Auch sollten die Leistungen nicht mehr voll mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden.

Zusatzanreize für Geringverdiener

Zusatzanreize für die Eigenvorsorge brauchen vor allem auch Geringverdiener und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiographien. Da für sie Steuerersparnisse keine Förderungsinstrumente darstellen, sind Vorschläge bedenkenswert, bAV-Leistungen bis zu 50 Prozent auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen.

Seite fünf: Generelle Vereinfachung

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