Bipro-Standard: Maklerpools als Datenkonsolidierer der Zukunft

Insbesondere Maklerpools leiden hier unter fehlenden Standards, da sie als Mittler zwischen Produktgebern und Maklern fungieren. Seit 2007 erarbeitet das Brancheninstitut Prozessoptimierung (Bipro e.V.) als neutraler und non-profit-orientierter Verein Normen und Standards, die die Zusammenarbeit innerhalb der Branche vereinfachen sollen.

Die Bipro hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Normierungen erarbeitet, die sich mit Neugeschäftsfragen sowie der Datenlieferung zwischen den Gesellschaften und den Vermittlern beschäftigen.

„Bei der Norm 430 liegt der Fokus bei den umsetzenden Partnern insbesondere auf drei Hauptthemen, die auch Pools sehr stark interessieren“, erläutert Oliver Lang, Vorstand des Oberurseler Maklerpools BCA. „Diese sind der Austausch von Dokumenten zu Geschäftsvorfällen, die Übermittlung von Daten im Allgemeinen und sogenannten Störfällen.“

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Standards etablieren

Eine flächendeckende Umsetzung der bestehenden Normen ist für Maklerpools wichtig, da sie eine vereinfachte Anbindung vieler unterschiedlicher Gesellschaften ermöglichen und den Aufwand bei einer Anbindung oder Änderungen stark minimieren.

„Die Normen bieten ausreichend Spielraum für die eigene Datenhaltung und gegebenenfalls deren Weitergabe an die Vermittler oder die Gestaltung ihrer Darstellung. Es wird somit immer einfacher, das Pooling der Daten zu betreiben und diese auch dem Vermittler in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen“, so Lang.

„Maklerpools haben neben dem Angebot des Umsatzpoolings schon längst die Aufgabe des Datenpooling übernommen“, meint Hubertus Schmidt, Geschäftsführer beim Softwareanbieter Finanzportal24 aus Burbach.

Flächendeckende Umsetzung der Bipro-Normen

Für letzteres werde die flächendeckende Umsetzung der Bipro-Normen eine wesentliche Voraussetzung sein, um die Daten aus den unterschiedlichen Akquise-, Abschluss,- und Bestandsführungssystemen so zu vernetzen, dass die Informationen von der Beratung über den Abschluss bis hin zur Police und Provisionsabrechnung ohne Medienbruch geprüft und verarbeitet werden können und für alle Beteiligten nachvollziehbar bleiben, so Schmidt.

Seite drei: Fehlerhäufigkeit sinkt

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