Bundesversicherungsamt erwartet sinkende Rücklagen bei Kranken- und Rentenkasse

Das Geldanlagevolumen der Sozialversicherungsträger in Deutschland ist im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent auf 63,1 Milliarden Euro angestiegen, teilte das Bundesversicherungsamt (BVA) am Donnerstag mit. Allerdings rechnet BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner künftig mit einer rückläufigen Entwicklung.

Reserven unter Druck: Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich laut BVA ein Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage ab.

Mit 29 Milliarden Euro entfiel fast die Hälfte der 63,1 Milliarden Euro auf die 82 gesetzlichen Krankenkassen, die dem BVA Ende 2013 unterstellt waren. Weitere 23,8 Milliarden Euro (37,7 Prozent) sind den beiden Rentenversicherungsträgern DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See (KBS) zuzurechnen.

Die weiteren Mittel in Höhe von 10,4 Milliarden Euro verteilen sich nach BVA-Angaben auf die zwölf bundesmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Künstlersozialkasse (KSK).

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Rückgang der liquiden Mittel in der GKV erwartet

Doch nach Einschätzung des BVA deutet vieles darauf hin, dass es mit der komfortablen Finanzsituation der Sozialversicherungsträger erst einmal vorbei ist. Für die nächsten Jahren erwarten die Versicherungsexperten beispielsweise einen signifikanten Rückgang der liquiden Mittel, die den Krankenkassen zum Ausgleich der Einnahmen- und Ausgabenschwankungen zur Verfügung stehen. Grund hierfür seien prognostizierte Kostensteigerungen sowie abgesenkte Bundeszuschüsse an die GKV.

„Hohe Anlagevolumina gehören der Vergangenheit an“

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich laut BVA ein Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage ab. „Die hohen Anlagevolumina in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gehören der Vergangenheit an“, erklärte BVA-Präsident Gaßner. Umso wichtiger sei es, dass dieses Geld „sicher und liquide“ angelegt werde. „Dies werden wir auch zukünftig jährlich überprüfen“, betonte Gaßner.

Seit 2009 führt das Bundesversicherungsamt als Rechtsaufsicht der bundesunmittelbaren Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherungsträger Abfragen zu den Geldanlagen dieser Versicherungsträger durch. (lk)

Foto: Shutterstock

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