Dashcams gegen höhere Kfz-Prämien im Schadensfall?

Britische Versicherer wurden von dem Vergleichsportal uSwitch.com aufgefordert, Prämienvergünstigungen für Versicherte anzubieten, die bereit sind, eine Dashcam in ihrem Auto einzusetzen. Dies könne den Fahrer im Schadensfall entlasten. Hierzulande wurden Dashcam-Aufnahmen bereits als Beweismittel vor Gericht zugelassen – unter bestimmten Bedingungen.

Dashcams nehmen den Blick durch die Windschutzscheibe des Autos auf.

Im Rahmen einer aktuellen Umfrage des britischen Preisvergleichsportals unter 2132 Autofahrern sagten 27 Prozent, sie seien schuldlos in einen Unfall verwickelt gewesen ohne ihre Unschuld beweisen zu können.

Entlastung des Fahrers

Den Studienmachern zufolge könne in solchen Fällen die Installation einer Kamera am Armaturenbrett, die den Blick durch die Windschutzscheibe des Autos erfasst, den Fahrer entlasten und höhere Prämien nach einem Leistungsfall vermeiden helfen.

Diese Technologie komme allerdings kaum zum Einsatz, da die Fahrer laut der Umfrageergebnisse bezweifelten, dass die Dashcam-Beweisaufnahmen Einfluss auf ihre Kfz-Prämie habe.

86 Prozent der Befragten glauben, die Technologie könne sie gegen falsche Ansprüche schützen und 75 Prozent gaben an, Dashcam-Aufnahmen könnten zu schnelleren Schadenregulierungen führen. Weitere 35 Prozent sagen, eine Dashcam würde sie zu besseren Fahrern machen.

[article_line]

Rabatte für Dashcam-Einsatz

„Leider gilt das Sprichwort im Zweifel für den Angeklagten‘ nicht, wenn es um Kfz-Versicherungen geht. Viele Fahrer riskieren im Schadenfall eine kräftige Erhöhung ihrer Kfz-Prämie. Jede Maßnahme die ihnen hilft, ihre Unschuld zu beweisen, sollte grünes Licht bekommen“, so Rod Jones, Versicherungsexperte bei uSwitch.com.

Er fordert Versicherungsgesellschaften auf, Rabatte für Kunden anzubieten, die bereit sind, eine Dashcam zu nutzen. Bei Telematik-Tarifen sei dieses Vorgehen bereits Gang und Gäbe.

In Deutschland als Beweismittel zugelassen

In Deutschland sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Dies hatte das Amtsgericht Nienburg bereits Anfang des Jahres entschieden. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken müsse der Einsatz einer Dashcam allerdings zweckbezogen sein.

In dem verhandelten Fall hatte ein von einem anderen Verkehrsteilnehmer genötigter Autofahrer die Dashcam erst angeschaltet, nachdem er zum ersten Mal bedrängt worden war. Diese Art der Dashcam-Nutzung sei den Richtern zufolge zulässig und als Beweismittel nutzbar. (nl)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments