Ersatzkassen: 2020 liegen Zusatzbeiträge im Schnitt bei zwei Prozent

Eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesundheitskosten durch Versicherte und die Arbeitgeber würde beide Seiten an den Ausgabensteigerungen beteiligen.

„Beitragsbelastung so hoch wie nie zuvor in der Geschichte“

Zum 1. Januar 2015 war der feste Beitragssatz von 15,5 Prozent um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt worden. Jeweils die Hälfte davon bestreiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, müssen sie einen zusätzlichen Beitrag selbst bestimmen, den allein die Arbeitnehmer zahlen müssen. Im ersten Jahr lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei rund 0,9 Prozentpunkten. Für 2016 prognostizierte das Gesundheitsministerium einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,2 Punkte.

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Die Grünen verlangten ebenfalls die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der erste Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zum Jahr 2016 ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Bis 2017 werden wir mit kassenindividuellen Zusatzbeiträgen von bis zu zwei Prozent rechnen müssen.“

Sie fügte hinzu: „Die Beitragsbelastung der Versicherten ist damit so hoch wie nie zuvor in der Geschichte und es ist dabei kein Ende in Sicht. … Alle Reformen dieses Jahres müssen allein aus den Zusatzbeiträgen der Versicherten getragen werden.“

Quelle: dpa-Afx

Foto: Shutterstock

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