Eiopa – übernehmen Sie!

Autor Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, Unternehmensberater.

Welche Kernpunkte werden denn in nunmehr zu bestimmenden delegierten Rechtsakten weiter präzisiert? Bedingungen für Provisionszahlungen, Interessenkonflikte, Produktübersicht und Governance und Angemessenheit bei IBIPs (Insurance Based Investment Products).

Nehmen wir den ersten Regelungspunkt, die in der öffentlichen Meinung „beliebte“ Vergütung. Die IDD soll sicherstellen, dass die Vergütung keine nachteilige Auswirkung auf die Beratungsleistung hat. Im Detail ist nun zu klären, unter welchen Bedingungen diese Provisionszahlung (noch) möglich ist.

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Es bleibt spannend

Darüber hinaus ist auch bei den Interessenkonflikten zu klären, welche Typen hier definiert werden (Checkliste) und welche organisatorischen Maßnahmen geeignet sind, um diese zu identifizieren und zu vermeiden.

Kurz: Aus der Sicht des Vertriebs wird bis Ende 2015 wohl nur die erste Hürde übersprungen, der weitergereichte Staffelstab birgt weiterhin Potenzial für Regelungen, die den Vertrieb deutlicher als bisher verändern können.

Vor dem Ziel gilt es noch eine weitere Staffelstrecke zu meistern. Auch die nationale Umsetzung – Hinweis: Minimalharmonisierung durch das IDD – bleibt bis Ende 2017 eng zu verfolgen, da die nationalen Gesetzgeber durchaus über dieses aus Europa vorgegebene Niveau hinausgehen können. Es bleibt also spannend!

Die Autoren sind Ekkart Kaske, Spezialist für Financial & Governmental Affairs, und Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, Unternehmensberater und Branchenexperte.

Foto: Zeidler Consulting

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