Invaliditätsversicherungen: Mut zur Bedarfslücke

Sittaro ärgert sich, dass diese Entwicklung „vor dem Hintergrund der erheblichen Verminderung des Sozialversicherungsschutzes bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit seit 2001“ geschehen sei.

Damit spielt der BU-Experte auf die veränderte Regelung an, wonach Arbeitnehmern, die noch teilweise arbeiten können – das heißt zwischen drei und sechs Stunden täglich – nur noch die halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Nur wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt derzeit durchschnittlich knapp 700 Euro.

Nach dem 1. Januar 1961 Geborene trifft es noch härter: Sie können im Falle einer Berufsunfähigkeit auf jede andere Tätigkeit des Arbeitsmarktes verwiesen werden.

„Erst seit der Abkopplung des Berufs und dessen Ausübbarkeit von der Invalidität gibt es Lösungen für gewerbliche Arbeitnehmer“, konstatiert Sittaro.

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„Gleichwertiger Schutz wie eine BU“

Für die erst seit wenigen Jahren im Markt erhältlichen Alternativen zur klassischen BU, wie etwa der Funktionellen Invaliditätsversicherung (FIV), findet der Mediziner lobende Worte: „Die neuen Funktionellen Invaliditätsversicherungen verbinden die Leistung aus der Versicherung mit der Funktionsminderung des Körpers. Diese Versicherungen sind modular aufgebaut und bieten zum Teil sogar gleichwertigen Schutz wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.“

Die ESV Versicherung der Axa sei hierfür ein gutes Beispiel, sagt Sittaro. „Diese Versicherung besteht aus einer kompletten Pflegeversicherung, einer vollständigen Grundfähigkeitsabsicherung, einem Unfallschutz sowie einem Organschutz und Krebsschutz.“

Im Bereich des Organ- und Krebsschutzes sei die Police „sogar der BU überlegen“, lobt der Wissenschaftler, der die Annahmebedingungen für eine FIV zudem für „viel toleranter“ hält als für eine BU. Darüber hinaus verlange die FIV auch nur ein Drittel der BU-Prämie bei gleicher Rentenhöhe.

Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg, warnt schon seit einiger Zeit davor, die BU zum „Maß aller Dinge“ zu erheben.

Es mache wenig Sinn, so Franke, alle Produkte zur Arbeitskraftsicherung nur an der BU zu messen.

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 06/2015.

Foto: Shutterstock

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