bAV-Umsetzung in KMUs: Vier Tipps für Vermittler

Standardisierter Prozess und einfache Verwaltung

Damit auch kleinere Unternehmen wertschöpfend beraten werden können, bietet es sich an, einen standardisierten Prozess mit standardisierten Dokumenten beziehungsweise Präsentationen vorzuhalten.

Hier hilft zum Beispiel das Stuttgarter bAV-Modell, das von der Erstansprache des Unternehmens über die standardisierte Konzepterstellung bis hin zur Beratung der Arbeitnehmer alles bereitstellt, damit die Abläufe auch beim Versicherungsvermittler oder der Versicherungsvermittlerin „einfach“ sind.

Tarife mit geringem Erklärungsbedarf

Für kleine Unternehmen bieten sich Durchführungswege und Tarife mit geringem Erklärungsbedarf an. Das heißt, an vorderster Stelle steht der Durchführungsweg Direktversicherung mit klassischer Kapitalanlage und der Zusageform „beitragsorientierte Leistungszusage“.

Damit es die Lohnbuchhaltung einfach hat, sollte das Angebot auf einen Anbieter, eine reine Altersleistung und die Beiträge auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beschränkt sein. Der Vorteil ist, dass man keine Erklärung zu Garantiekonzepten, zur Besonderheit von Fondsanlagen, zur Besonderheit von Invaliditätszusagen und zu den Besonderheiten des Aufstockungsbetrags von 1.800 Euro und ähnliches mehr abgeben muss.

Die versicherungsvertragliche Lösung ist uneingeschränkt anwendbar, was für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer den geringsten Aufwand bedeutet. Die „Weitergabe“ der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das geschieht am einfachsten pauschal in Form eines festen Eurobeitrags.

Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel mindestens 100 Euro brutto umwandelt, erhält er 20 Euro brutto vom Arbeitgeber als Zuschuss hinzu. Damit bietet der Arbeitgeber ein modernes bAV-Konzept und bindet den Arbeitnehmer an das Unternehmen. Ist auch der Arbeitgeberbeitrag sofort unverfallbar, vereinfacht dies zusätzlich die Verwaltung.

Seite drei: Wichtige Dokumente übergeben

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