BU-Schutz: Von den Grenzen der Nachversicherungsgarantie

Einige Versicherer bieten darüber hinaus innerhalb bestimmter Zeiträume oder zu bestimmten Zeitpunkten auch ohne Anlass eine Möglichkeit zur Erhöhung der versicherten BU-Rente an.

Diese Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfungen sind sinnvoll. Nur dadurch kann der Versicherte seinen Versicherungsschutz auch bei inzwischen erlittenen Vorerkrankungen erhöhen – und dies garantiert ohne medizinische Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

[article_line tag=“Berufsunfaehigkeitsversicherung“]

Knackpunkt Risikoprüfung

Aber welchen Wert hat eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der gewünschten Nachversicherung einen anderen, risikoreicheren Beruf ausübt oder ein risikoreiches Hobby betreibt?

Wenn der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen bei der Nachversicherung ausdrücklich nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, so kann er die Annahme des Antrags auf Nachversicherung durchaus noch von der Prüfung des dann ausgeübten Berufs oder besonderer Freizeitrisiken abhängig machen.

Für eine ungünstigere Berufsgruppeneinstufung muss nicht einmal der Versicherte seinen Beruf gewechselt haben – unter Umständen ist es schon ausreichend, wenn der Versicherer diesen Beruf in der Zwischenzeit einer höheren Berufsgruppe zugeordnet hat.

Deshalb ist es für den Versicherten – und aus Haftungsgründen auch für den Vermittler –  sicherer, wenn der Versicherer im Rahmen seiner Nachversicherungsgarantie nicht nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sondern generell auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet.

Seite drei: Verbindliche Bedingungsverbesserungen sind selten

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