Pflegestärkungsgesetz – Herr Gröhe sollte endlich Klartext reden!

Demenzleistungen auch weiterhin zu niedrig

Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 bis 3 können nun einen zusätzlichen Betrag von 104 Euro im Monat für sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote wie die „Hilfe im Haushalt“ im Bereich der ambulanten Pflege geltend machen.

Im Falle von Demenz sind es je nach Alltagskompetenz bis zu 208 Euro mehr im Monat. Damit liegen die Gesamtleistungen für zu Hause versorgte Demenzkranke aus dem staatlichen Pflegegeld je nach Pflegestufe zwischen 524 und 936 Euro im Monat, das sind durchschnittlich 17 bis 31 Euro am Tag. Wie damit eine gute Betreuung bezahlt werden soll, bleibt ein Rätsel.

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Denn diese Zahlen machen deutlich, dass sich an der „Unterversorgung“ und der besonders schwierigen Lage von an Demenz Erkrankten und ihrer Familien auch durch die eingeführten Änderungen nicht viel verbessert.

Das gilt erst recht für Betroffene, die noch keiner Pflegestufe zugewiesen wurden, aber dennoch einen Betreuungsbedarf haben. Diese erhalten lediglich ein staatliches Pflegegeld von 123 und Pflegesachleistungen bis zu 231 Euro.

Familienpflegezeiten: Staatliches Darlehen verschiebt das Finanzierungsproblem

70 Prozent der heute Pflegebedürftigen werden aktuell zu Hause und dort überwiegend allein von pflegenden, häufig noch berufstätigen Angehörigen versorgt. Deshalb ist der eingeführte Rechtsanspruch auf eine bis zu sechs Monate mögliche „Pflegezeit“ und bis zu 24-monatige „Familienpflegezeit“ mit Reduzierung der Berufstätigkeit zu begrüßen.

Auch wenn Letztere nur gegenüber Betrieben mit mehr als 25 Arbeitnehmern geltend gemacht werden kann und deshalb viele Millionen Betroffene außen vor lässt. Die Möglichkeit, für die hierdurch entstehenden Einkommenseinbußen auf ein zinsloses Darlehen zurückgreifen zu können, ändert an der prekären Situation der berufstätigen laienpflegenden Angehörigen aber nichts. Entgegen allen öffentlichen Beteuerungen der Politik.

Im Gegenteil verschiebt sie das Finanzierungsproblem nur auf die Zeit nach der Pflege, in der das Darlehen zügig zurückgezahlt werden muss. Streng genommen ist die Finanzierungsregelung daher nicht mehr als eine Augenwischerei.

Seite drei: Private Vorsorge tut noch immer not

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