Altersvorsorge: Die Rendite ist zweitrangig

Wer eine dieser Alternativen wählen kann, war wahrscheinlich nie ernsthaft von Altersarmut bedroht.

Alle anderen müssen einen Weg finden, um das Risiko wenigstens zu minimieren. Die Grundlage ist hier immer die Rentenversicherung.

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Rendite eher zweitrangig

Worauf kommt es bei einer Rentenversicherung an?

Wie schon gesagt, ist die Rendite eher zweitrangig. Arbeite ich mit einem Fonds, der zwölf Prozent Wachstum pro Jahr verspricht, trage ich das Risiko, dass er mit der gleichen Wahrscheinlichkeit zwölf Prozent Verlust machen könnte. Es geht in erster Linie um Sicherheit. Es geht um Garantien.

Damit sind aber nicht garantierte Zinsen gemeint. Es ist grundsätzlich sehr sinnvoll bei langen Laufzeiten mit einer vernünftigen Anzahl von vernünftig gemanagten Fonds oder ETFs zu arbeiten. Wichtig sind die garantierten Rechnungsgrundlagen. Aus diesen errechnet sich der sogenannte Rentenfaktor, der mir für gewöhnlich eine monatliche Rente pro 10.000 Euro garantiert.

Die Qualität der Rechnungsgrundlage hängt von zwei Dingen ab: Wofür gilt er und wann wird er festgelegt?

Rentenfaktor überprüfen

Wofür gilt der Rentenfaktor?

Idealerweise gilt der Rentenfaktor auf das gesamte Vertragsguthaben bei Rentenbeginn inklusive Schlussüberschüsse. Leider gilt er häufig nur auf das Garantieguthaben und nicht auf Überschüsse und Dynamiken. Oder nur auf alles, außer das Garantieguthaben. Im zweiten Fall muss man prüfen, welcher Rentenfaktor dem Garantieguthaben zugrunde liegt, im ersten Fall muss man prüfen, wann der Rentenfaktor festgelegt wird.

Im besten Fall werden die Rechnungsgrundlagen bei Vertragsbeginn festgeschrieben und sind über die gesamte Vertragslaufzeit nicht mehr abänderbar. In vielen Bedingungen sind die Rechnungsgrundlagen grundsätzlich festgelegt, werden aber neu berechnet, sobald sich der Renteneintritt verändert.

Seite drei: Vorsicht bei Festlegung des Rentenfaktors

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