Nahles-Rente: „Wir brauchen kein neues tarifliches Zwangssystem“

Ich frage mich: Warum muss man verschiedene Durchführungswege kombinieren, um die maximale Förderung zu erhalten? Dies führt bei Arbeitgebern zu einem immensen Verwaltungsaufwand. Hier könnte der Gesetzgeber ansetzen und den Förderrahmen anpassen. Oder: Frau Nahles möchte Arbeitgeber gerne von der Haftung befreien. Warum lässt sie Beitragszusagen dann nicht auch in der Direktversicherung zu? Die Direktversicherung ist bereits jetzt der einfachste und beliebteste Weg, um in kleinen und mittleren Unternehmen eine bAV einzuführen.

Wie schätzen Sie die Chancen auf eine Kehrtwende im Bundesarbeitsministerium ein?

Ich bin guter Hoffnung, dass die Bundesregierung insgesamt noch von dem Plan abrückt. Schließlich weht Ministerin Nahles zurzeit von Seiten der Arbeitgeber und Gewerkschaften ein scharfer Gegenwind ins Gesicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert statt der Tarifrente die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern eine bAV aktiv anzubieten – verbunden mit einer finanziellen Beteiligung der Unternehmen.

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Außerdem setzen sich die Arbeitnehmervertreter dafür ein, dass Geringverdiener eine steuerfinanzierte Zulage erhalten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert, die geplante Haftungsbefreiung für Arbeitgeber auf alle Durchführungswege auszuweiten und sieht eine Überforderung des Pensionssicherungsvereins (PSV), wenn dieser auch für Tarifrenten haften soll.

Letztendlich sind beide Tarifpartner aber gar nicht so weit voneinander entfernt. Beide fürchten durch die „Nahles-Rente“ eine Beschädigung der bestehenden bAV und wollen, dass das bewährte Modell verbessert und vereinfacht wird.

Seite drei: Arbeitnehmer müssen ihre individuelle Versorgungslücke kennen

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