Vollmachten, Versicherungen & Co.: Zehn Vorkehrungen, die bei Volljährigkeit zu treffen sind

8. BU günstiger im Schülertarif

Bei der zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Beruf bei Abschluss des Vertrages für den Tarif und somit die Kosten entscheidend. Wer Schüler ist, profitiert dauerhaft von einer günstigen Risikokalkulation. Für alle, die anschließend handwerklich tätig werden, ist das besonders attraktiv.

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9. Kredite aufnehmen

Die Kreditfähigkeit beginnt ab der Volljährigkeit. Vorher ist es nicht erlaubt, in irgendeiner Form eine Verbindlichkeit einzugehen. Doch überlegen Sie genau, ob ein Kredit nötig ist. Oft ist dieses „Rückwärts-Sparen“ am Ende ärgerlich.

10. Testament erstellen: Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge

Man kann seinen eigenen Willen nun auch in einem Testament äußern. Sonst erben per Gesetz die eigenen Eltern, solange es weder Ehepartner noch Kinder gibt.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Foto: Institut Generationenberatung

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