„Zinszusatzreserve muss modifiziert werden“

Ihre Aktienquote lag 2013 bei vier Prozent. Viele Branchenbeobachter wünschen sich, dass die Lebensversicherer in der Aktienanlage etwas mutiger auftreten. Zu Recht?

Wir finden Aktien sehr spannend, dennoch haben wir unseren Bestand in diesem Jahr eher noch abgebaut. Denn Fakt ist, dass Aktien zum einen nach Solvency II relativ stark mit Eigenkapital unterlegt werden müssen – nach derzeitigem Stand mit einem Drittel. Zum Zweiten sind Aktien nun mal eine volatile Assetanlage. Man darf aber nicht vergessen, dass wir auch an Infrastruktur- und Private-Equity-Projekten beteiligt sind. Das sind Anlagetitel mit einem genauso hohen Potenzial wie Aktien. Insofern wäre es verkürzt, nur auf die Aktienquote zu schauen. Klar ist: die Garantieverpflichtung für unsere Kunden sicher darzustellen, hat Priorität.

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Welchen Coupon streben Sie bei den Zinstiteln an?

Wir haben europäische Anleihen im Portfolio, bei denen der Coupon noch gut drei Prozent beträgt. Wobei – um dieser Frage zuvorzukommen – Griechenland nicht dazu gehört.

Zuletzt wurde sehr stark über den Nutzen der Zinszusatzreserve debattiert. Was halten Sie von dem Instrumentarium?

Prinzipiell bin ich ein Befürworter der Zinszusatzreserve. Denn ich baue mir doch lieber jetzt, wo ich es noch kann, eine Reserve auf, um damit die Gesamtverpflichtung im Bestand abzulösen beziehungsweise herunterzusetzen. Bei unserer Konzern-Mutter liegt der Rechnungszins im Bestand mit 3,3 Prozent höher als bei der Bayerischen Leben. Dieser Wert konnte durch die Zinszusatzreserve auf aktuell 2,8 Prozent reduziert werden. Was aber natürlich nicht sein darf, ist, dass man aus Angst vor dem Tod Selbstmord betreibt.

Wollen Sie damit sagen, dass die Zinszusatzreserve modifiziert werden müsste?

Ja, sie muss modifiziert werden. Ganz einfach deshalb, weil bei der Konzeption ein derart schnelles Absinken des Zinses nicht unterstellt wurde. Es gäbe beispielsweise die Möglichkeit, einen längeren Durchschnitt zu wählen. Nehmen Sie nur das Thema Rückstellungen für Pensionszusagen: Für die HGB-Deckungsstellung gibt es bisher einen siebenjährigen Durchschnitt für den Zins. Weil dieser aber viel zu schnell absinkt, soll nun auf einen 15-jährigen Durchschnitt abgestellt werden. Wobei eines zu berücksichtigen ist: Wenn der Zins irgendwann mal wieder steigt, ist es natürlich genauso unsinnig, wenn der Durchschnitt zu lang gewählt ist. Sie merken schon: Eine zufriedenstellende Lösung zu finden, ist alles andere als einfach.

Interview: Lorenz Klein

Lesen Sie hier den zweiten Teil des Cash.-Interviews mit Herbert Schneidemann, in dem er über die bisherigen und noch folgenden Auswirkungen des LVRG, das Szenario eines kompletten Provisionsverbots und die Zukunft des Versicherungsvertriebs spricht.

Foto: Die Bayerische

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