Studie: Wachsender Druck auf BU-Prämien

Die Rating-Agentur Assekurata hält es für möglich, dass die Niedrigzinsphase in Zukunft nicht nur die Lebensversicherung destabilisieren könnte, sondern auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Es bestehe ein „Ansteckungsrisiko“, teilte Assekurata auf Basis einer aktuellen Studie mit.

Aus Sicht von Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will sind jene Lebensversicherer im BU-Geschäft im Vorteil, „die über eine starke Kapitalanlage mit substanziellen Bewertungsreserven, Kostenvorteile sowie Ausgleichsgeschäfte jenseits der konventionellen Lebensversicherungsgeschäfte verfügen“.

Die Studie ging der Frage nach, inwieweit sich die „Zinsmisere im klassischen Lebensversicherungsgeschäft“ auch auf Risikoversicherungen, allen voran die Berufsunfähigkeitsversicherung, auswirken könnte. Dieser Zusammenhang sei bisher kaum thematisiert worden, betonen die Analysten.

Angesichts aktueller Meldungen, wonach der Druck auf die BU-Prämien zunimmt, dürfte die Studie den Nerv vieler Vermittler treffen, denn für sie gehört der Preisvergleich zwischen den verschiedenen BU-Versicherer schließlich zum täglich Brot.

LVRG engt Handlungsspielraum für Versicherer ein

Assekurata zufolge hängt das „Ansteckungsrisiko“ für die BU mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zusammen. So wurde im Zuge der LVRG-Reform unter anderem die Mindestzuführungsverordnung (MindZV) geändert. Die Änderungen zum 7. August 2014 hatten zur Folge, dass die Finanzkraft eines Lebensversicherers ein deutlich stärkeres Gewicht in der BU-Sparte erhält als bisher.

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In der MindZV ist Beteiligung der Kunden an den Ertragsquellen des Lebensversicherungsgeschäfts geregelt. Neu ist, dass die Lebensversicherer ihre Kunden zu mindestens 90 Prozent am Risikoergebnis beteiligen müssen – zuvor waren es 75 Prozent. „Die Dispositionsfreiheit über diese Ergebnisquelle hat sich damit für die Unternehmen verringert“, erläutert Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der Assekurata. Das heißt: Der Handlungsspielraum für die Versicherer ist kleiner geworden. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber aber Verrechnungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Ergebnisquellen zugelassen. Danach darf ein negatives Kapitalanlageergebnis mit einem positiven Risikoergebnis oder übrigen Ergebnis (quer) verrechnet werden.

Querverrechnung von Ergebnisquellen birgt Gefahren für BU-Versicherte

Das Instrument „Querverrechnung“ sehen die Assekurata-Analysten allerdings nicht unkritisch: „Diese Möglichkeit stärkt zwar die Risikotragfähigkeit der Unternehmen insgesamt, kann sich allerdings insbesondere für die BU-Versicherten als Nachteil erweisen“, geht aus der Studie hervor. Der Nachteil kommt vor allem dann zum Tragen, wenn die Erträge der Versicherer aus der Kapitalanlage weiter fallen – wonach es derzeit aussieht. So kann es in Zukunft häufiger passieren, dass das Teilkollektiv der BU-Kunden für das Teilkollektiv der Altersvorsorgekunden „einspringen“ muss.

Seite zwei: Nettoprämie in Gefahr

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