Auch Rat der EU fordert PRIIPs-Verschiebung

Nach dem EU-Parlament spricht sich auch der Rat der EU, also die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, für eine Verschiebung der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter aus.

Flaggen der EU-Staaten vor dem Gebäude des EU-Parlaments
Flaggen der EU-Staaten vor dem Gebäude des EU-Parlaments. 24 der Staaten fordern eine PRIIPs-Verschiebung.

Die Aufforderung an die EU-Kommission soll am Donnerstag vom Wettbewerbsrat verabschiedet werden. Das geht aus einem gemeinsamen Newsletter („EU Info“) verschiedener Verbände hervor, darunter der Sachwerteverband BSI. Der Ausschuss der ständigen Vertreter habe sich bereits mit 24 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – für eine Verschiebung ausgesprochen, so der Bericht des Leiters des BSI-Büros in Brüssel, Gero Gosslar.

Das Europäische Parlament hatte bereits vor zwei Wochen für die Verschiebung des eigentlich für Ende 2016 vorgesehenen Starttermins der EU-Verordnung über Informationsblätter zu „verpackten“ Anlage- und Versicherungsprodukten (PRIIPs) plädiert, nachdem es einen Vorschlag der EU-Kommission für Detailvorschriften („Level 2“) mit großer Mehrheit abgelehnt hatte.

Keine Mehrheit für inhaltliche Kritik

Im Rat finde sich indes für die inhaltliche Kritik keine Mehrheit, wohl aber für eine Verschiebung, so der BSI-Bericht. „Gleichwohl obliegt es weiterhin allein der Kommission, ihr Initiativrecht zur Abänderung der Fristen zu nutzen. Auch wenn der politische Druck nunmehr stark gewachsen ist, bleibt bislang offen, wie die Kommission hierauf reagieren wird“, heißt es in dem Bericht weiter.

Im Bereich der Sachwertanlagen ist der PRIIPs-Starttermin zunächst hauptsächlich für Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz und eventuell den Zweitmarkt relevant. Sie müssen gegebenenfalls ohne Übergangsfrist ein „Key Information Dokument“ (KID) erstellen. Für alternative Investmentfonds (AIF) im Publikumsgeschäft gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2019.

Allerdings müssen wohl auch Spezial-AIF für „semiprofessionelle“ Privatanleger unmittelbar ab dem Starttermin entweder ein PRIIPs-KID oder ein Merkblatt „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) nach dem KAGB erstellen. Das wurde unlängst bei einer Veranstaltung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars in Hamburg deutlich. Bislang sind Spezial-AIF von der wAI-Pflicht ausgenommen, auch wenn sie an (betuchte) Privatanleger verkauft werden. (sl)

Foto: Shutterstock

 

 

 

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