US-Behörde: Computer kann als Autofahrer gelten

Es ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft mit selbstfahrenden Auto: Die US-Verkehrssicherheitsbehörde hat festgestellt, dass Computer grundsätzlich als Fahrer anerkannt werden können. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich bereits darauf eingestellt, in Zukunft auch automatisierte Fahrzeuge zu versichern.

Selbstfahrendes Auto präsentiert auf dem Auto Salon Genf im März 2015.

Zugleich schränkte die US-Behörde aber auch ein, dass das aktuelle Regelwerk an vielen Stellen eindeutig Menschen am Steuer und entsprechende Kontroll-Mechanismen wie Pedale voraussetze.

Bremsen per Fuß oder Hand muss gegeben sein – zumindest bislang

Google wollte von der NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) vor allem wissen, wie sie zur Idee komplett vom Computer gesteuerter Autos ohne Lenkrad, Pedale oder Lichtschalter steht. Die Behörde sieht hier zum Teil wenig Spielraum für eine Interpretation. Etwa bei Bremsen werde derzeit eindeutig gefordert, dass sie sich per Fuß oder Hand bedienen lassen müssten. Google könne aber eine Ausnahme für seine Fahrzeuge beantragen.

Deutsche Assekuranz will hochautomatisierte Autos versichern

Historisch könnte aber die Feststellung sein, dass automatische Systeme rechtlich als Fahrer eines Fahrzeugs gelten können. „Wenn kein menschlicher Insasse das Fahrzeug fahren kann, ist es sinnvoller, als Fahrer das anzuerkennen, was auch immer es fährt“, schrieb die Behörde in ihrer Antwort an den Internet-Konzern. Man stimme Google zu, dass sein selbstfahrendes Auto keinen „Fahrer“ in dem seit über 100 Jahren gängigen traditionellen Sinne haben werde. Zugleich mache das auch neue Prüfverfahren für die Technik notwendig.

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In Deutschland verfolgt vor allem die Versicherungswirtschaft mit großem Interesse, wohin das automatisierte Fahren in den USA steuert. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eindeutig zu dem Thema positioniert: „Wir werden hochautomatisierte Autos versichern“, versprach Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Sicherheit im Fokus

Allerdings knüpft der GDV sein Versprechen an Bedingungen: „Wir dürfen keine Systeme für den Straßenverkehr zulassen, die womöglich unsicherer sind als der menschliche Fahrer“, erklärte der Verband. Der Autokäufer dürfe kein Testfahrer sein, der technische Neuerungen im öffentlichen Straßenverkehr im „Trial-and-Error-Verfahren“ erprobe. Der Gesetzgeber müsse verbindliche Prüf- und Testverfahren für automatische Systeme schaffen, so die Forderung des GDV. (dpa-AFX, lk)

Foto: Shutterstock

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