bAV: GDV legt „7-Punkte-Plan“ vor

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat einen 7-Punkte-Plan entwickelt, der die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland stärken soll. Der Plan sieht unter anderem den Abbau von Komplexität und Aufwand für Arbeitnehmer sowie die Schaffung neuer Anreize  für Geringverdiener vor.

Peter Schwark, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung: „Nach unserer Vorstellung wäre es angemessen, Betriebsrenten nur mit dem halben Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten.“

Die bAV habe sich in den vergangenen Jahren zwar positiv entwickelt, so der GDV, dennoch bestünden vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern noch erhebliche Nachholbedarfe. Daher seien neue Impulse nötig, um die bAV in diesen Bereichen zu stärken.

Steuerlicher Zuschuss für Geringverdiener

Gerade an Geringverdienern gehe die steuerliche Förderung in der bAV oft vorbei, moniert der GDV. Daher sollte hier eine Förderung der bAV über einen steuerlichen Zuschuss geschaffen werden. Zudem seien „hinreichend austarierte Freibeträge in der Grundsicherung im Alter“ für freiwillige Eigenbeiträge unverzichtbar.

Für Arbeitgeber dient der GDV die Schaffung eines Modells auf freiwilliger Basis vor, das für alle Arbeitnehmer eines Betriebes standardmäßig im Arbeitsvertrag eine Entgeltumwandlung vorsieht. Die Teilnahme der Arbeitnehmer ist freiwillig.

Rahmenbedingungen in der Kranken- und Pflegeversicherung verbessern

Außerdem sollten die Rahmenbedingungen für die bAV in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Rahmenbedingungen verbessert werden. „Nach unserer Vorstellung wäre es etwa angemessen, Betriebsrenten nur mit dem halben Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten“, so Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im GDV.

Der 7-Punkte-Plan des GDV, der die bAV für Arbeitnehmer attraktiver und für Arbeitgeber einfacher machen soll, umfasst:

1. Anreize für Arbeitnehmer vor allem mit geringen Einkommen schaffen.

2. bAV-Rahmenbedingungen in der GKV/GPflV verbessern.

3. Entgeltumwandlung wirksam nutzen.

4. Freiwillige Modelle der automatischen Einbeziehung in die bAV fördern.

5. Komplexität der bAV durch Anhebung des Förderrahmens reduzieren.

6. Haftungsfreistellungen an der Sicherheit der Einrichtung festmachen.

7. Orientierung in der Altersvorsorge verbessern.

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Der detaillierte Maßnahmenkatalog kann auf der Internetseite des GDV heruntergeladen werden. (jb)

Foto: GDV

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