Bundesfinanzhof: Staat darf Rente besteuern

Der deutsche Staat darf Renten besteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil seine grundsätzliche Linie bestätigt.

Steuererklaerung
Der Bund hat m Zuge der Rentenreform 2005 die Besteuerung der Renten eingeführt.

Der klagende Pensionär und seine mittlerweile verstorbene Frau argumentierten, die Besteuerung der Altersrenten sei verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof wies dieses Argument zurück – und den Kläger darauf hin, dass er nicht auf dem Umweg über den Bundesfinanzhof die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aushebeln kann.

Entscheidungsformel eines Karlsruher Urteils hat Gesetzeskraft

Der Bund hatte im Zuge der Rentenreform 2005 die Besteuerung der Renten eingeführt. Dagegen gab es im Verlaufe der Jahre mehrere Klagen. Bislang sind jedoch alle Versuche gescheitert, das Gesetz zu kippen – und zwar sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof urteilte in diesem Fall ganz prinzipiell: Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Entscheidungsformel eines Karlsruher Urteils hat demnach Gesetzeskraft. Ob Kläger in seinem konkreten Streitfall tatsächlich zu hoch besteuert wurde, ließen die obersten Finanzrichter der Bundesrepublik dagegen offen.

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Das Verfahren geht nun an das in der ersten Instanz zuständige Finanzgericht zurück. Und wie immer blieb auch offen, wer der Kläger war. Da das Steuergeheimnis auch für klagende Bürger gilt, hält der Bundesfinanzhof die Identität der Kläger grundsätzlich geheim. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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