BVK verteidigt Riester-Rente

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnt davor, Riester-Sparer mit Kritik an der staatlich geförderten Altersvorsorge zu vernsichern. Laut Angaben des Verbandes hatten Vertreter der Bundesregierung auf einer Tagung des Handelsblatts gefordert, die  staatliche Förderung einzustellen.

BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Innerhalb weniger Jahre haben es die deutsche Versicherungswirtschaft und die Vermittlerschaft geschafft, 16,37 Millionen Menschen von dem Nutzen der Riester-Rente zu überzeugen.“

„Wir teilen überhaupt nicht die Kritik, dass die Altersvorsorge via Riester die Erwartungen nicht erfüllt hat“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Innerhalb weniger Jahre haben es die deutsche Versicherungswirtschaft und die Vermittlerschaft geschafft, 16,37 Millionen Menschen von dem Nutzen der Riester-Rente zu überzeugen. Da kann man nicht behaupten, dass diese wichtige Säule der Altersvorsorge nichts gebracht hat.“

Niedrigzins nagt an Altersvorsorge

Kritisch sehe der BVK indes das seit Jahren bestehende Niedrigzinsumfeld, welches an den Altersvorsorgeprodukten nagt. Deshalb seien auch immer weniger Bundesbürger bereit, für ihr Alter zu sparen und geben lieber ihre monatlichen Überschüsse für Konsumgüter heute aus, anstatt sie fürs Alter zurückzulegen, mahnt der Vermittlerverband.

„In dieser Situation mit neuen unausgereiften Konzepten wie ‚Deutschland- und Nahlesrente‚ zu jonglieren und damit die Verunsicherung der Bürger zu forcieren, ist fast schon fahrlässig“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Besser wäre, die seit 2008 festgeschriebene Grundzulage von 154 Euro und die Kinderzulagen von 185 beziehungsweise 300 Euro zu erhöhen, sowie die Deckelung der steuerlichen Anerkennung der Höchstfördergrenze anzuheben.“

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Mit wenigen Maßnahmen könnte man nach Ansicht des BVK die Attraktivität der Riester-Rente erhöhen und so Unentschlossene von der staatlich geförderten Altersvorsorge überzeugen. So sollte die Riester-Rente im Alter zum Schonvermögen zählen und bei individueller Bedürftigkeit im Alter nicht von den Sozialämtern angerechnet werden dürfen, empfiehlt der Verband. Zudem könnte demnach das Zulageverfahren „entbürokratisiert“ werden. (jb)

Foto: BVK

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