Geballtes Fachwissen für Makler

Auch Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Schwintowski verdeutlichte die hohe Bedeutung, die der präzisen Dokumentation durch den Makler insbesondere im Haftungsfall zukommt. Er beschäftigte sich in seinem Vortrag der Frage inwieweit eine Beweislastumkehr der Beweislastumkehr zugunsten des Maklers gelingen kann.

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Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass eine nicht vorhandene Dokumentation zu einer Beweislastumkehr oder zumindest zu einer Beweiserleichterung für den Kunden führen kann. Eine unvollständige Dokumentation wird im Streitfall dazu führen, dass der Makler die ordnungsgemäße Beratung nachweisen muss.

Teilverzicht oder umfassende Dokumentation

Als Alternative zur umfassenden Dokumentation stellte Schwintowski die sogenannte „Teilverzichtserklärung“ vor.  Mit einer gesonderten schriftlichen Erklärung kann der Kunde verzichten, dass erörterte „Nebenthemen“ des Beratungsgespräches in der Dokumentation festgehalten werden. Im Streitfall könne der Makler sich dann auf diesen Teilverzicht des Kunden berufen. Wie Rechtsanwalt Michaelis im Anschluss an Schwintowskis Vortrag betonte, berge eine Teilverzichtserklärung aber auch Risiken.

Den drei größten „No-Gos“ in der Beratungsdokumentation von Kapitalanlageprodukten widmete sich Rechtsanwalt Boris Glameyer. Glameyer betonte, dass  Beratungsunterlagen mindestens eine – besser zwei –Wochen vor dem Beratungstermin übergeben oder gesendet werden müssen. Auch diesen Vorgang sollten Berater genau dokumentieren und sich vom Kunden unterschreiben lassen.

Beratungsdokumentation von Kapitalanlageprodukten

Wenn das Produkt nicht zu Risikobereitschaft und Anlagezielen des Kunden passt, müsse diese Abweichung laut Glameyer ebenso dokumentiert und vom Kunden unterschrieben werden. Einer der häufigsten Beratungsfehler sei die mangelnde oder fehlende Plausibilitätsprüfung.

Könne der Berater diese nicht selbst durchführen, sollte er den Kunden darüber unterrichten, dass das Produkt ungeprüft ist. Auch hier ist demnach eine Unterschrift des Kunden einzuholen. Im Zehn-Minuten-Takt folgten weitere Kurzvorträge der Referenten bis 18:30 Uhr.

Zum Abschluss standen die Redner den Maklern in einer Fragerunde Rede und Antwort. Nach dem offiziellen Teil konnten sich Teilnehmer und Referenten bei Fischbrötchen und Kaltgetränk im Foyer des Audimax weiter austauschen. (jb)

Foto: Cash.

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