Umfrage: GKV-Mitglieder zweifeln an IGeL-Nutzen

Gut jeder zweite gesetzlich Versicherte zweifelt einer Umfrage zufolge am Nutzen von privat zu zahlenden Leistungen beim Arzt. Dies geht aus einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Ein Drittel der zweifelnden Patienten lässt sich vom Arzt überzeugen und unterzieht sich der vorgeschlagenen Diagnostik oder Therapie.

Die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) hätten eher keinen Nutzen, meinen 38 Prozent der Befragten. Sie seien auf keinen Fall nutzbringend, sagen weitere 15 Prozent.

Patienten haben Angst, sich falsch zu entscheiden

Zweifel am Nutzen medizinischer Angebote bestehen demnach aber nicht nur bei Selbstzahler-Leistungen. Jeder vierte Befragte (27 Prozent) habe auch den Eindruck, dass ein Arzt manchmal oder auch häufig unnötige Untersuchungen oder Behandlungen empfehle. Trotzdem lasse sich ein Drittel dieser zweifelnden Patienten vom Arzt überzeugen und unterzieht sich der vorgeschlagenen Diagnostik oder Therapie. Dies lasse sich vor allem auf das Vertrauen in die ärztliche Kompetenz zurückführen, auf die Meinung, eine Diagnostik oder Therapie mehr könne nicht schaden, sowie auf die Angst, sich falsch zu entscheiden.

Frank Verheyen, Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) unterstrich, viele der Selbstzahler-Leistungen würden bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Krankenkassen und Patientenvertretern, geprüft und abgelehnt.

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Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), der inzwischen vier Jahre existiert, prüfte an die 40 Leistungen auf Nutzen und Schaden. Keines der Angebote wurde positiv bewertet. Vier Angebote sind als „tendenziell positiv“ eingestuft, 14 als „tendenziell negativ“, drei Leistungen sogar als „negativ“. 13 Angebote wurden als „unklar“ eingestuft. Nach einer früheren Umfrage im Auftrag der TK hatten sich nur etwa vier von zehn Patienten (39 Prozent) über die Informationen des Arztes hinaus selbst über eine IGeL-Behandlung kundig gemacht.

IGeL gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

IGeL werden meist vom Arzt angeboten und gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Der Patient muss für sie also privat bezahlen. Das kann die Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung eines Grünen Stars oder eine professionelle Zahnreinigung sein. Wie viel IGeL es gibt, lässt sich nicht genau sagen, es werden jedenfalls mehrere hundert angeboten. Nach Angaben des MDS vom vergangenen Jahr haben IGeL ein Marktvolumen von mehr als einer Milliarde Euro.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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