Heilwesennetzwerk und Kanzlei Michaelis kooperieren

Wie das Heilwesen Netzwerk RM eG (HWNW) mitteilt, hat es eine enge Partnerschaft mit der Hamburger Anwaltskanzlei Michaelis vereinbart. Die Kanzlei soll das HWNW künftig in drei verschiedenen Rechtsbereichen unterstützen.

Kooperation
Das HWNW und die Hamburger Anwaltskanzlei Michaelis habe eine Kooperation vereinbart.

Für Makler und Vermittler stehe dabei als erste Dienstleistung kostenlos das rechtlich geprüfte Servicepaket zum Vertrags- und Formularwesen zur Verfügung. Die Kanzlei hat den Genossenschaftsvermittlern hierfür demnach eigens eine Landing-Page für das Dienstleistungsprogramm „AppRIORI“ eingerichtet. Zudem hat das Heilwesennetzwerk mit der Kanzlei einen Rahmenvertrag für Rechtsberatung geschlossen, in dem vereinbart wurde, dass HWNW-Mitglieder eine telefonische Erstberatung erhalten, deren Kosten die Genossenschaft trägt.

Rechtsanwalt Michaelis als Beauftragter in Compliance-Angelegenheiten

„Natürlich hoffen wir nach der telefonischen Erst-Beratung auf ein Mandat. Aber wir stellen schon in dieser Erstberatung so viel an Information und Wissen zur Verfügung, dass den Genossenschaftsmitgliedern schon gleich zu Beginn ein nützlicher Leitfaden für die weitere Vorgehensweise in einem Rechtsstreit zur Verfügung steht. Dies können wir nur innerhalb eines genossenschaftlichen Rahmens, innerhalb eines gut funktionierenden Netzwerkes anbieten“, kommentiert Kanzlei-Gründer Stephan Michaelis.

Rechtsanwalt Michaelis ist darüber hinaus mit sofortiger Wirkung Beauftragter in allen Compliance-Angelegenheiten der Genossenschaftsmitglieder, also auch der Versicherungsmakler und Finanzberater. „Speziell für den Finanzdienstleistungsvertrieb wird das Thema Compliance durch die vielen Regulierungen zukünftig von immer stärkerer Bedeutung sein. Mitglieder auf Geschäftsführungs- und Management-Ebene benötigen hier aktive Unterstützung“, sagt HWNW-Vorstand Horst Peter Schmitz.

[article_line]

Die Compliance-Beratung für Finanzdienstleister umfasst demnach insbesondere die präventive Beratung zur Vermeidung des Vorwurfes einer Bestechlichkeit oder Vorteilsgewährung. Unter Schilderung der Problemlage erhalten demnach alle Genossenschaftsmitglieder eine erste rechtliche Einschätzung und Sensibilisierung zu ihrem dargestellten Problemkreis. Im Rahmen einer gemeinsamen Erörterung sollen dann Lösungswege erarbeitet werden, wie unter Beachtung sämtlicher Compliance-Regelungen ein gesetzeskonformes Verhalten umgesetzt werden könnte. Rechtsanwalt Michaelis steht für etwaige Compliance-Erörterungen den Genossenschaftsmitgliedern als persönlicher Ansprechpartner  zur Verfügung. (jb)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments