IDD-Umsetzung: So geraten Versicherer nicht in Zeitnot

Der IDD-Countdown läuft: Spätestens am 23. Februar 2018 tritt die „Richtlinie über den Versicherungsvertrieb“ (IDD) in Kraft. Welche Schritte die Versicherer jetzt planen sollten, um beim „Projekt IDD“ nicht in Zeitnot zu geraten, erläutert Frank Hammer, Versicherungsexperte bei der Unternehmensberatung Q_Perior.

Frank Hammer, Q_Perior: „Je früher sich Versicherungen mit den Auswirkungen der Richtlinie auf ihr Unternehmen auseinandersetzen, desto effektiver und effizienter wird ihre Implementierung.“

Am 2. Februar 2016 wurde die IDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Dies hat zur Folge, dass die Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Jahre in Form einer Verordnung in nationales Recht transformiert werden muss. „Zwei Jahre erscheinen zunächst lang. Doch der Umsetzungszeitraum schrumpft erheblich, wenn bis zur Veröffentlichung der nationalen Verordnung gewartet wird“, sagt Experte Hammer. Der Managing Consultant von Q_Perior nennt die wichtigsten Maßnahmen, die Versicherer für einen erfolgreichen Projektstart treffen sollten:

1. Initialisierungsworkshop

Am Anfang einer erfolgreichen Erfüllung der IDD-Auflagen steht eine genaue Analyse der Situation. Im Rahmen eines Workshops können dabei die Weichen für eine zügige und nachhaltige Umsetzung gestellt werden. Im Vordergrund steht hierbei zunächst das Erfassen der Inhalte und Rahmenbedingungen. Da neben der IDD weitere Regulierungsvorhaben wie etwa MiFID II und PRIIP-Verordnung in enger zeitlicher Abfolge auf die Versicherungen zukommen, sollten auch Querverbindungen zu anderen regulatorischen Vorgaben identifiziert und für das eigene Unternehmen adaptiert werden. Der Projektstart sollte demzufolge nicht nur mit den „Vertrieblern“ stattfinden, sondern interdisziplinär erfolgen. So gelingt frühzeitig der Brückenschlag unter anderem zwischen Versicherungsvertrieb, IT und Compliance.

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2. Vorbereitung strategischer Entscheidungen

Da es sich bei der IDD lediglich um eine Mindestharmonisierung handelt, können die Vorgaben im Zuge der Mitgliedsstaatenoption noch verschärft werden. Versicherungen sollten sich daher Handlungsoptionen erarbeiten, um auf kurzfristige Entwicklungen flexibel reagieren zu können. Zudem sollten sie sich mit den mittel- bis langfristigen Folgen der Vertriebsrichtlinie für das eigene Unternehmen auseinandersetzen. Es gilt dabei, Chancen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren und adäquate Maßnahmen zu entwickeln, um diese zu nutzen oder gegebenenfalls zu neutralisieren. Hierbei spielt auch der Einsatz von Technologien eine Rolle, da diese die Erfüllung der neuen Beratungs- und Informationspflichten unterstützen und Mehrwerte generieren können. Mit Hilfe eines Risiko-Chancen-Profils können dabei Entscheidungen abgesichert und gestützt werden.

 

Die Versicherer sollten Q_Perior zufolge möglichst frühzeitig mit der Planung für das „Projekt IDD“ beginnen.

3. Roadmap und Projektstart

Mit dem Initialisierungsworkshop und der Vorbereitung wichtiger strategischer Entscheidungen ist bereits die Basis für die Erstellung einer unternehmensindividuellen Roadmap mit klar definierten Verantwortlichkeiten gelegt. Vertriebsvorstand, Produktvorstand oder IT können sich mittels Roadmap einen guten Überblick über die anfallenden Aufgaben verschaffen und entsprechend Ressourcen einplanen. Einem erfolgreichen Projektstart sowie einer fristgerechten IDD-Umsetzung steht damit nichts mehr entgegen.

„Je früher sich Versicherungen mit den Auswirkungen der Richtlinie auf ihr Unternehmen auseinandersetzen, desto effektiver und effizienter wird ihre Implementierung“, fasst Experte Hammer zusammen. „Wir empfehlen daher bereits vor der Umsetzung – in Abhängigkeit von den strategischen Unternehmenszielen – zu entscheiden, ob die Richtlinie als ‚Best in class‘ oder nur mit Minimalanforderungen implementiert werden soll. Dadurch können Ressourcen und Budget optimal verteilt werden.“

Foto: Q_Perior

 

 

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