IDD: Verbraucherschützer fordern Bafin-Aufsicht für Versicherungsvertrieb

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat ihre Stellungnahme zum IDD-Entwurf veröffentlicht. Die Verbraucherschützer fordern darin, den Versicherungsvertrieb unter Bafin-Aufsicht zu stellen und Provisionen bei Kranken- und Lebensversicherungen zu verbieten.

VZBV IDD
Der VZBV fordert ein Provisionsverbot im Vertrieb von privaten Lebens- und Krankenversicherungen.

Der VZBV moniert in seiner Stellungnahme zum IDD-Entwurf, dass die Marktaufsicht über den Versicherungsvertrieb derzeit bei den Industrie- und Handelskammern liege. „Eine wirkliche Marktaufsicht ist aber leider nicht erkennbar“, sagt VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn.

Es sei damit konsequent, die Aufsicht über den gesamten Versicherungsvertrieb in die Hände der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu legen. Da sämtliche Vorgaben für den Vertrieb nicht aufsichtsrechtlich, sondern zivilrechtlich geregelt seien, fehle eine „wirkungsvolle Marktaufsicht“. Die zivilrechtlichen Vorschriften sollten nach Ansicht des VZBV daher auch aufsichtsrechtlich wirken.

VZBV fordert Provisionsverbot

Weiterhin kritisieren die Verbraucherschützer, dass es durch die Aufsichtsfunktion der Industrie- und Handelskammern keine Verzahnung mit der Europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa gebe. „Damit stellt sich die Frage, wie die Koordination der regionalen Aufsicht durch die Eiopa überhaupt erfolgen kann“, so der VZBV.

Zudem macht sich das VZBV für ein Provisionsverbot bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen stark. „Diese Versicherungen sind besonders anfällig dafür, Fehlanreize für den Verkauf zu setzen. Nur ein Provisionsverbot kann Fehl-und Falschberatungen verhindern“, meint Mohn.

Keine Kopplungsgeschäfte

Der VZBV fordert außerdem, dass in der IDD-Umsetzung die Koppelung von Krediten und Versicherungen untersagt wird. „Bei Verbrauchern entsteht oft der Eindruck, dass sie den Kredit nicht ohne Restschuldversicherung bekommen“, berichtet Mohn. Ihnen sollte ein Kredit daher immer mit und ohne Versicherungen angeboten werden.

„Sie brauchen ein echtes Wahlrecht, ob sie diesen Versicherungsteil tatsächlich mit abschließen wollen“, so Mohn. Die gesamte Stellungnahme kann auf der Internetseite des VZBV heruntergeladen werden. (jb)

Foto: Shutterstock

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