Lebensversicherung: Steuerfalle bei Auszahlungen vermeiden

Beispiel: Eine Lebensversicherung in Höhe von 100.000 Euro gehört dem Mann und wird auf das gemeinsame Konto mit der Freundin ausgezahlt:

100.000 Euro Auszahlung

50.000 Euro Höhe der Schenkung

20.000 Euro Freibetrag unter Nicht-Verwandten

30.000 Euro werden als Schenkung versteuert, Steuersatz 30 Prozent

9.000 Euro Schenkungsteuer

Die Lösung: Wenn Sie Ihre Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, wissen Sie sicher schon, was Sie damit vorhaben. Falls das Guthaben gemeinsam verwendet werden soll, also eine Schenkung geplant ist, kann das Gemeinschaftskonto die richtige Wahl sein. Soll das Geld Ihnen, Ihrem Vermögen oder Ihrer Altersvorsorge alleine dienen, dann gilt Vorsicht bei Gemeinschaftskonten.

Übrigens auch wenn Depots von „einzel“ auf „gemeinsam“ umgeschrieben werden, erhält die Schenkung- und Erbschaftsteuerstelle automatisch einen Hinweis.

Fazit: Der Freibetrag für Schenkung- und Erbschaftsteuer ist eine Addition der letzten 10 Jahre. Die Tragweite ist häufig nicht klar. Doch bei vielen Anlässen müssen die Banken und Versicherer automatisch an das zuständige Finanzamt melden. Auch wenn im Moment noch keine Steuer anfällt, schmälert die Gutschrift den Freibetrag für weitere Schenkungen und für die Erbschaft.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts GenerationenBeratung.

Foto: Institut GenerationenBeratung

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