Unternehmen sollen bei Pensionsrückstellungen entlastet werden

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten, sollen bei den Pensionsrückstellungen entlastet werden. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch in Berlin eine Änderung der Regelungen zur Berechnung der milliardenschweren Rückstellungen.

Je stärker der Zinssatz für die Bewertung der Pensionsrückstellungen sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen.

Die Niedrigzinsen zwingen Firmen, bei Verbindlichkeiten für spätere Betriebsrenten immer mehr Geld zurückzulegen. Die Folgen sollen nun abgeschwächt werden. Die Wirtschaft und die Union hatten schon länger auf Anpassungen gepocht, die SPD hatte zuletzt vor Schnellschüssen gewarnt. Allerdings machten sich auch Gewerkschaften für Änderungen stark.

Koalition will Unternehmen bei Berechnung von Rückstellungen entlasten

Diese wurden nun an das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie „angehängt“. Geplant ist, für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen für Betriebsrenten den Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde zu legen statt wie bisher sieben Jahre. Vor zehn Jahren war das allgemeine Zinsniveau deutlich höher als heute. Die Änderung wird mit einer Ausschüttungssperre verknüpft, so dass kein zusätzlicher Spielraum entsteht, mehr Gewinne auszuschütten, nur weil die Rückstellungen neu berechnet werden.

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„Damit aus der Umstellung der Berechnung keine unangemessenen Gewinnmitnahmen entstehen, ist eine Ausschüttungsbegrenzung vorzusehen“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Vorgesehen ist zudem ein Wahlrecht, wonach Unternehmen die Neuregelungen auch für das Geschäftsjahr 2015 anwenden dürfen. „Wir wollen für die Unternehmen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Betriebsrenten sicher bleiben“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Pensionsverpflichtungen sind erst in Jahren fällig. Je stärker der Zinssatz für ihre Bewertung sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen. Diese Verpflichtung steht in den Bilanzen der Unternehmen zum Gegenwartswert (Barwert). Dafür gibt es den Rechnungszins.

Zeitraum des Durchschnittszinssatzes soll von sieben auf zehn Geschäftsjahre ausgedehnt werden

Für eine Rückstellung, die eine 15-jährige Verpflichtung abdecken soll, betrug Ende 2014 der Durchschnittszins laut Justizministerium 4,53 Prozent. Ende 2015 sei dieser Zins auf etwa 3,89 Prozent gesunken. Er sinke weiter, da die Niedrigzinsjahre seit 2012 immer stärker in die Durchschnittsberechnung eingingen und Hochzinsjahre herausfielen.

Um diese Nachteile abzumildern und das bewährte System beizubehalten, soll der Zeitraum des Durchschnittszinssatzes von sieben auf zehn Geschäftsjahre ausgedehnt werden. Steuerlich besteht auch das Problem, dass die steigenden Aufwendungen von den Unternehmen nicht eins zu eins beim Fiskus abgesetzt werden können.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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