Rentenreform: Unternehmen sollen Renten nicht mehr garantieren müssen

Erleichterung für Unternehmen: Die Betriebsrente muss künftig nicht mehr in allen Fällen in einer bestimmten Höhe garantiert werden, die reine Beitragszusage kann reichen. Der Wegfall von Rentengarantien soll den Betriebsrenten in Deutschland neuen Schub geben.

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Für die betriebliche Altersvorsorge sollen künftig für Unternehmen vereinfachte Voraussetzungen gelten.

Auch neue Zuschüsse und eine höhere Steuerförderung sind geplant. Das sind Kernpunkte von Gesetzesplänen zur Stärkung der Betriebsrenten in Deutschland, wie Teilnehmer einer Spitzenrunde am Dienstag in Berlin der Deutschen Presse-Agentur sagten. Bei dem Treffen von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde das Reformprojekt beraten.

Unternehmen sollen Betriebsrenten künftig nicht mehr in einer bestimmten Höhe garantieren müssen. Stattdessen soll eine reine Beitragszusage reichen, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf Modelle der betrieblichen Altersvorsorge einigen.

Pläne zur Stärkung der Betriebsrenten

Das Reformprojekt wurde am Dienstag in Berlin in einer Spitzenrunde mit Sozialministerin Nahles, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), den Arbeitgebern und Gewerkschaften beraten. Nahles kündigte einen Gesetzesvorschlag in den nächsten beiden Wochen an, wie Teilnehmer berichteten.

Eine Sprecherin des Sozialministeriums sagte: Schäuble und Nahles hätten „einen ausreichenden Konsens“ für einen gemeinsamen Gesetzentwurf erzielt. Dieser werde zügig ausgearbeitet. Parallel dazu bereitet Nahles derzeit ein Gesamtkonzept zur Rente vor. Bei der gesetzlichen Rente will sie Haltelinien gegen das Absinken des Rentenniveau einziehen.

DGB fordert zusätzlichen Sicherungsbeitrag von Arbeitgebern

60 Prozent der Arbeitnehmer nehmen an der bAV teil – die Quote stagniert seit Jahren, viele haben nur kleine Anwartschaften. Neue Erfolge bei der Betriebsrente könnten auch den Druck auf die gesetzliche Rente mindern. Die meisten der 16 Millionen Riester-Verträge und 15 Millionen zugesagten Betriebsrenten reichen heute nicht aus, um die wachsende Rentenlücke zu stopfen.

Dass die Firmen nicht mehr unbedingt für die Rentenzahlung haften müssen, war eine Forderung der Wirtschaft – die Verankerung von Betriebsrenten in Tarifverträgen ein Gewerkschaftsanliegen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern zudem, dass die Arbeitgeber im Gegenzug zur Enthaftung einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag leisten. Dafür solle es eine steuerliche Entlastung geben.

Betriebsrenten von Geringverdienern steuerlich bezuschusst 

Auch andere Schritte sind vorgesehen: So sollen Betriebsrenten von Geringverdienern steuerlich bezuschusst werden – diskutiert wurde dem Vernehmen nach, ab welcher Höhe dies gelten soll. Es zeichne sich demnach eine Einkommensgrenze von 2000 Euro ab, hieß es von einer Seite. Andere forderten eine höhere Grenze. Bis zu einer Grenze von 480 Euro Beitrag im Jahr könnten Arbeitgeber demnach 30 Prozent über die Lohnsteuer zurückbekommen. Zudem ist eine Anhebung der Steuervorteile angepeilt.

Wer Riester und bAV kombiniert, soll künftig zudem bei den Sozialbeiträgen verschont werden: Für viele ist die Pflicht zu Krankenkassen- und Pflegebeiträge zum vollen Beitragssatz bei der bAV-Auszahlung heute ein Hemmnis für den Abschluss solcher Verträge.

Steigender Attraktivität von Betriebsrenten bei Niedrigverdienern soll noch eine weitere Änderung dienen. Denn gesetzliche, private und betriebliche Rente werden heute auf die Grundsicherung angerechnet. Erwogen wird, das nicht mehr hundertprozentig zu machen. Nicht zur Sprache sind demnach bei dem Treffen Ideen gekommen, die Verbindlichkeit zu stärken. Erwogen wird, dass Arbeitgeber bAV anbieten müssen – und Arbeitnehmer widersprechen können (opt out). (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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