Riester-Rente: Zeit für einen Reload

Im November wird es spannend für die Versicherer. Dann stellt die Bundesarbeitsministerin, so der Plan, ihre Vorschläge für die nächste Reform der Alterssicherungssysteme vor. Sie hat ein umfassendes Paket angekündigt. Gastbeitrag von Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge

Klaus Morgenstern: „Die Verwaltung der Riester-Rente ist von deren Schöpfern unnötig kompliziert angelegt worden.“
Klaus Morgenstern: „Die Verwaltung der Riester-Rente ist von deren Schöpfern unnötig kompliziert angelegt worden.“

Der Leumund der Riester-Rente ist nicht der beste. Ganz gleich, in welchem Lager man steht, alle werden mehr oder weniger großen Handlungsbedarf sehen. Vorschläge zur Verbesserung gibt es bereits eine Menge. Da ist zum einen die Anpassung des Förderrahmens. In dieses Horn hat neben dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch die Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU gestoßen.

GDV-Präsident Alexander Erdland machte unlängst in einem Plädoyer für die Riester-Rente die folgende Rechnung auf: Ein alleinstehender Arbeitnehmer, der den Mindestlohn verdient, muss heute drei Euro einzahlen, um einen Euro staatliche Zulage zu erhalten. Das sind fast 30 Prozent mehr als 2002. Umgekehrt reiche der Höchstbetrag von jährlich 2.100 Euro für so manchen qualifizierten Facharbeiter nicht mehr aus, um vier Prozent des eigenen Einkommens in einem Riester-Vertrag anzusparen.

Jährliche Anpassung der staatlichen Förderung

Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Riester-Rente deren staatliche Förderung an das sozialversicherungspflichtige Einkommen geknüpft, dabei aber übersehen, dass sich Einkommen im Laufe der Zeit ändern. In der gesetzlichen Rente gilt ein ähnliches Prinzip, aber dort werden die wesentlichen Größen jedes Jahr neu festgelegt. Warum eigentlich gilt ein solches Verfahren nicht auch für die Förderung der privaten Altersvorsorge?

Es müsste ja nicht unbedingt eine jährliche Anpassung sein. Aber nach mehr als zehn Jahren wäre eine Überprüfung des Fördersystems schon angebracht. Die Riester-Rente leidet an einigen Geburtsfehlern, deren Heilung der Gesetzgeber nie ernsthaft in Angriff genommen hat, obwohl er selbst dafür die Verantwortung trägt. Zum Beispiel die Kopplung an die Sozialversicherungspflicht, die erstens so ursprünglich gar nicht gewollt war und zweitens durch Ausnahmen gleich wieder aufgeweicht wurde.

Seite zwei: Schritte für einen Reload der Riester-Rente

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