Zankapfel Zielrente

Mit einigen Aspekten der geplanten Betriebsrenten-Reform geht die Assekuranz hart ins Gericht. Insbesondere das geplante Konzept der Zielrente, in die das „Sozialpartnermodell“ eingebunden werden soll, sorgt für Unmut.

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Dr. Stefanie Alt: „Die Ausgestaltung der Beitragszusage als gewerkschaftlich organisierten Versorgungswerken vorbehaltene Variante der bAV und Konkurrenz zum derzeitigen System wird das existierende System nicht verbessern, sondern es schädigen.“

In Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren können, dass nur noch Beiträge zugesagt werden. Die Haftung der Arbeitgeber für Betriebsrenten entfällt dann.

Zugleich kann vereinbart werden, dass Versorgungseinrichtungen keine Garantien/Mindestleistungen mehr versprechen. Arbeitgeber müssen aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Pensionseinrichtung zahlen.

Zankapfel Zielrente

Aufgefordert sind die Sozialpartner, im Tarifvertrag zusätzliche Zuschüsse der Arbeitgeber zur Absicherung der Zielrente vorzusehen. Die Zielrente soll das Unternehmensrisiko zum Angebot von Betriebsrenten in der Niedrigzinsphase mindern.

Dr. Stefanie Alt, Vorstand der Nürnberger Pensionsgesellschaften, sieht die geplante Neuregelung kritisch: „Bei einer reinen Beitragszusage ist die Höhe der Versorgungsleistungen vollständig von der Wertentwicklung der angelegten Beiträge abhängig. Es wird keine Mindestleistung definiert. Dies hat zur Folge, dass das Anlage- und Wertentwicklungsrisiko beim Arbeitnehmer liegt. Die Ausgestaltung der Beitragszusage als gewerkschaftlich organisierten Versorgungswerken vorbehaltene Variante der bAV und Konkurrenz zum derzeitigen System wird das existierende System nicht verbessern, sondern es schädigen.“

Verbreitung der bAV konterkariert

Das Ziel der stärkeren Verbreitung der bAV würde nach ihrer Einschätzung konterkariert. Zu fordern sei vielmehr die Integration aller Neuregelungen in die bestehende gesetzliche Regelungsstruktur.

„Die Verbesserung der bestehenden Regelungen und die Schaffung klarer, einfacher Strukturen für Altersversorgungslösungen muss Vorrang vor der Konzeption neuer Rechtsstrukturen haben“, sagt sie.

Ähnlich äußert sich Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für die bAV bei HDI. Er findet die Idee einer Zielrente zwar durchaus bedenkenswert: „Da Beitragszusagen mit garantierter Mindestleistung in Zeiten von Nullzinsen immer schwerer darzustellen sind, könnten Zielrenten ein guter Mittelweg sein.“

Seite zwei: Weniger Garantien sinnvoll

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