Vergleichsportale sollen transparenter werden

Preis-Vergleichsportale im Internet bieten vermeintlich neutrale Informationen. Doch die Anbieter offerieren keineswegs immer den besten Preis – und kassieren Provisionen. In München wird am Mittwoch ein Urteil mit Signalwirkung in einem Zivilprozess gegen Check24 erwartet.

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute wirft Check24 Irreführung der Verbraucher vor.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute wirft dem Vergleichsportal Check24 unlauteren Wettbewerb vor. Dass das Portal als Versicherungsvertreter auftrete, das eine Provision nimmt, sei nicht klar erkennbar.

Wo bekomme ich den billigsten Strom oder die günstigste Versicherung? Internet-Portale wie Check24, Verivox oder Preis24 locken Millionen Kunden mit dem Versprechen eines neutralen Preisvergleichs in Sekundenschnelle.

Verbraucherschützer kritisieren, dass die Preisvergleiche keineswegs neutral sind. Denn wie ganz normale Makler kassieren die Portale Provisionen, wenn sie Verträge vermitteln – doch viele Kunden wissen das nicht.

Heute verkündet das Landgericht München das Urteil in einem Zivilprozess gegen Check24, das Signalwirkung für die ganze Branche haben könnte.

Warum haben Versicherungsvertreter Check24 verklagt?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute wirft dem Unternehmen Irreführung der Verbraucher vor: Check24 tarne sich als Preisvergleichsportal – arbeite aber genau wie ein Makler. Auf den ersten Blick könnten die Kunden das nicht erkennen. Der Verband wirft Check24 unlauteren Wettbewerb vor und erhofft sich ein Urteil mit Vorbildcharakter für weitere Vergleichsportale.

Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi sagte schon im Laufe des Prozesses, dass Check24 nach ihrer Ansicht die Besucher der Webseite keineswegs ausreichend über die Maklerrolle informiert.

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Werden Verbraucher vor Vertragsabschluss ausreichend über die jeweiligen Versicherungsverträge informiert?

Nach Ansicht der klagenden Versicherungsvertreter sind die Informationen auf Check24 auch in dieser Hinsicht unzureichend: Wer nur schlechte Deutsche-Kenntnisse habe, könne aus Versehen schon mal eine Gebäude-Versicherung abschließen statt einer Hausrat-Versicherung, argumentierte ein Anwalt. Die Richterin sah das anders: Sie geht davon aus, dass die Kunden durchaus wissen, was sie tun. Bei einzelnen Versicherungsprodukten aber muss Check24 voraussichtlich nachbessern – und zum Beispiel in der Hausratversicherung abfragen, ob auch ein Fahrrad zum Haushalt gehört.

Seite zwei: Von wem kassieren die Vergleichsportale Geld?

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