Alternativmedizin: Unterschiede bei PKV-Leistungsumfang

Alternativmedizinische Behandlungsmethoden finden in der Bevölkerung immer mehr Anerkennung. Auch in der privaten Krankenversicherung gehört die Kostenübernahme für Heilpraktiker, Homöopathie und Co. zum Standard – aber es gibt Unterschiede beim Leistungsumfang.

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Wenig überraschend werden bei 19 von 23 Tarifen alternativmedizinische Behandlungsmethoden vom Versicherer komplett erstattet.

Alternativmedizinische Behandlungsmethoden finden nach Aussage des Hamburger Ratingunternehmens Das Scoring bei Versicherten und Ärzten immer mehr Zuspruch.

So habe die Konsultation von Heilpraktikern bei Krankheiten zugenommen: Die Gesamtausgaben in der privaten Krankenversicherung seien innerhalb von zehn Jahren um ganze 83 Prozent gestiegen.

Hufelandverzeichnis kein Standard

Doch wie spiegelt sich dieser Trend im Versicherungsumfang der privaten Krankenversicherer wider? Hierzu hat das Analysehaus eine Leistungsauswertung bei 23 Krankenvolltarifen vorgenommen.

Wenig überraschend werden bei 19 Tarifen alternativmedizinische Behandlungsmethoden vom Versicherer komplett übernommen. Allerdings verzichteten nur rund 70 Prozent der Tarife (16) auf eine jährliche Höchstsumme.

Zudem orientierten sich nur sieben der 23 Tarife bei ihrem Leistungskatalog an dem anerkannten Leistungsverzeichnis für erstattungsfähige Naturheilverfahren, dem sogenannten Hufelandverzeichnis. (nl)

Foto: Shutterstock

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