Generationenberatung: Neun zentrale Bausteine

Das komplexe Themenfeld Generationenberatung erfordert viel Vorbereitung und ein gut funktionierendes Netzwerk des Beraters. Doch auf welche weiteren wichtigen Faktoren kommt es an?

Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung

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„Rechtsdienstleistungen bleiben Juristen vorbehalten.“

Im Grunde ist der Generationenberater ein „Kümmerer“, der mit seinem Kunden über den Tellerrand der Finanzen hinausschaut.

Zu den zentralen Bausteinen einer Generationenberatung zählen die Themen Vollmachten, Patientenverfügungen und Liquiditätsbeschaffung für die Pflegezeit, um dann mit meist einfachen Vertragsgestaltungen außerhalb des Testaments beim Kunden zu punkten. In bestimmten Lebenssituationen gehören Immobilienvermarktung und Testamentsvollstreckung dazu.

Doch auf welche wichtigen Faktoren kommt es bei einer Generationenberatung an?

1. Beratung braucht Grundlage
Der Berater hat für diese komplexe Thematik eine mehrtägige Ausbildung durchlaufen und eine Sachkundeprüfung abgelegt. Erkennbar ist dies an dem IHK-Zertifikat oder Zertifikate von anerkannten Finanzakademien: Beispielsweise Generationenberater (IHK), Estate Planner oder ähnliches.

2. Information und nicht Abschluss steht im Vordergrund
In vielen Bereichen kann der Generationenberater nur informieren und auf die Dringlichkeit hinweisen. Denn er darf weder eine Vollmacht noch ein Testament verfassen. Bei den Finanzen im Bereich Pflegeabsicherung und Geldanlage ist er Spezialist – auch zum Ordnen von Versicherungen. Aus diesem Grund kann es sein, dass er für Kundenunterlagen wie Notfallordner eine Dienstleistungspauschale oder Schutzgebühr erhebt.

3. Rechtsdienstleistungen bleiben Juristen vorbehalten
Um das jeweilige Thema für seinen Kunden fallabschließend zu behandeln, wird der Generationenberater auf sein Netzwerk aufmerksam machen und den Kunden entscheiden lassen: Er stellt den Kontakt entweder „offline“ zu einem Notar oder Anwalt vor Ort her oder „online“.

Seite zwei: Finanzielle Vorsorge im Pflege- und Todesfall

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