Keine Chance für Honorarberater

In Hamburg haben Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Inhaber mehrerer Lehrstühle an der Humboldt Universität zu Berlin, und Rechtsanwalt Stephan Michaelis im Rahmen eines „Maklerstammtisches“ die Inhalte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der IDD-Richtlinie in deutsches Recht vorgestellt.

Rechtsanwalt Stephan Michaelis ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Stephan Michaelis ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, dass ein Versicherungsvermittler künftig ausschließlich vom Versicherungsunternehmen, mit dem er zusammenarbeitet, vergütet werden darf. Damit soll eine klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Honorar-Versicherungsberatern gewährleistet werden. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Vermittler für Beratungsleistungen zusätzlich noch eine Unabhängigkeit suggerierende Honorarvereinbarung mit dem Kunden abschließen könnten, so die Begründung des Gesetzgebers. Das würde es für den Kunden zusätzlich erschweren, zwischen Versicherungsvermittlern und Honorar-Versicherungsberatern zu differenzieren.

Der Entwurf ist nach Ansicht von Schwintowski und Michaelis nicht mit den Grundprinzipien des BGB zu vereinbaren, weil danach jederzeit Honorarabreden für die Vermittlung von Verträgen und für die Beratung geschlossen werden können. Wenn der Entwurf in Zukunft die Vergütung des Maklers ausschließlich an das Versicherungsunternehmen bindet und Vergütungsvereinbarungen mit dem Versicherungsnehmer verbietet, bedeute dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Maklers.

Änderung des Entwurfs gefordert

Aus dem Entwurf folge, dass der Honorarberater im Wettbewerb mit den traditionellen Vertriebswegen keine Chance habe. Es gebe keinerlei Anreiz für den traditionellen Vertreter bzw. Makler, irgendetwas an der Provisions-/Courtagebindung an den Versicherer zu ändern. Aus der Sicht des Versicherer gelte das erst Recht. Kein Versicherer werde seinen eingespielten Vertrieb für eine kleine Schar von Honorarberatern aufs Spiel setzen. Unverfälschten, effektiven Wettbewerb werde es in Zukunft auf den Versicherungsvermittlermärkten nicht geben.

Versicherungsmakler müssen laut Schwintowski und Michaelis dafür sorgen, dass ihre Unabhängigkeit und damit ihre Sachwalterposition nicht gefährdet wird. In diesem Punkt müsse der Entwurf geändert werden. Versicherungsmakler müssten das Recht haben, sich sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer vergüten zu lassen. (kb)

Foto: Florian Sonntag

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