Pflegezusatztarife: Alles neu macht das PSG II

Nach der Verabschiedung des PSG II hatte die Assekuranz ein Jahr Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten – um jetzt neue und angepasste Pflegetarife zu präsentieren. Allgemein ist der Beitrag in der Pflegezusatz 2017 gestiegen – und sogar Verbraucherschützer zeigen Verständnis.

Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der Muenchener Verein Krankenversicherung am 08.03.2013. Foto: www.gerhard-blank.de, fon: 0049 171 2888481
Dr. Rainer Reitzler, Münchener Verein: „Die Versicherungsbedingungen für alle unsere Pflegezusatztarife haben wir an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neuen fünf Pflegegrade angepasst und unsere Kunden umfassend über die Neuerungen informiert.“

So hat die DFV Deutsche Familienversicherung bereits Anfang Oktober eine Pflegezusatzversicherung auf den Markt gebracht, die nach den neuen gesetzlichen Regelungen des PSG II funktioniert. Zudem hat das Unternehmen die „DFV Deutschlandpflege“ auf Grundlage eines komplett neuen Rechnungzinses kalkuliert – 1,75 Prozent statt bisher 2,75 Prozent.

„Mit der Folge, dass wir die Beiträge trotz Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank auf lange Sicht nicht anpassen müssen und die Kunden nicht mit niedrigen Monatsbeiträgen ködern, um diese dann nach zwei bis drei Jahren zu erhöhen“, betont DFV-Vorstandschef Stefan Knoll. Die Umstellung der alten „Deutschlandpflege“-Kunden soll Anfang April erfolgen.

Bei der Axa wurde die Tarifreihe Flex im Zuge der Pflegereform zum 1. Januar 2017 an die aktuelle Situation der gesetzlichen Pflege angepasst.

„Die Umstellung der Pflegetarife folgte der vom Kunden ursprünglich gewählten Absicherung. Die Tarife wurden auf die neuen Pflegegrade umgestellt. Unsere Versicherten mussten hierfür nicht selbst aktiv werden“, erklärt Hans-Josef Schmitz, Leiter Geschäfts- und Produktpolitik der Axa Krankenversicherung.

Für Neukunden bietet das Unternehmen seit Oktober die Pflegevorsorgetarife Vario an. „Diese sind so flexibel aufgestellt wie bislang der Tarif Pflegevorsorge Flex und orientieren sich an der neuen Aufteilung nach fünf Pflegegraden“, so Schmitz.

Kunden müssen sich nicht kümmern

Auch bei der Münchener Verein mussten sich die Bestandskunden im Zuge der Reform um nichts kümmern. „Die Versicherungsbedingungen für alle unsere Pflegezusatztarife haben wir an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neuen fünf Pflegegrade angepasst und unsere Kunden umfassend über die Neuerungen informiert. Unsere Versicherten, die bereits pflegebedürftig sind, haben zudem die Garantie, dass sie nicht schlechtergestellt werden und durch die Umstufung in einen Pflegegrad gegebenenfalls sogar mehr Geld als vorher erhalten“, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Rainer Reitzler.

Neukunden sollen von Beginn an einen an die neue Pflegewelt angepassten Versicherungsschutz mit der zusätzlichen Garantie erhalten, sodass sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten in neu aufgelegte Pflegetarife wechseln können.

Seite zwei: Gestiegener Beitrag 2017

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