Systematischer Rechnungs-Check-up spart Kosten

Bei der Prüfung der Sozialversicherungsträger-Regresse fällt fast jede dritte Forderung durch, die auf dem Schreibtisch der Haftpflichtversicherer landet. Durch eine systematische und medizinisch fundierte Kontrolle können etwa zehn Prozent der ursprünglich geforderten Beträge eingespart werden. Gastbeitrag von Olav Skowronnek, Actineo

Olav Skowronnek: "Die Gründe für fehlerhafte Rechnungen sind vielfältig."
Olav Skowronnek: „Die Gründe für fehlerhafte Rechnungen sind vielfältig.“

Ein typischer Fall: Gisela Z. war im Sommer 2015 als Fußgängerin von einem PKW angefahren worden und erlitt dabei ein stumpfes Bauchtrauma und eine Steißbeinprellung. Nach einem ersten Krankenhausaufenthalt muss die Geschädigte zwei Wochen später erneut zur kardialen Überwachung und Diagnostik in die Klinik, weil im Schlaf ein akuter Brustschmerz aufgetreten war.

Wird eine Person bei einem Verkehrsunfall verletzt, kommt zunächst die Krankenversicherung oder gegebenenfalls der Rentenversicherungsträger für die Heilbehandlungs- und einige weitere mit dem Unfall zusammenhängenden Folgekosten auf. Nach Sozialgesetzbuch können die Sozialversicherungsträger (SVT) diese Leistungen beim verantwortlichen Schädiger, also bei seiner Haftpflichtversicherung, zurückfordern. So auch im Falle der Frau Z. Allerdings tauchten hier die Kosten für beide stationären Aufenthalte auf der Rückforderungsliste auf. Personenschadenmanagement-Experten bewerten das zweite Ereignis als nichtunfallbedingt und raten zu einer Kürzung der Forderung um die dazugehörigen Behandlungskosten.

Check-up für Rechnungen

Medizinische Rechnungen werden bei den Regressen der SVT oft nur unzureichend systematisch geprüft. Häufig wird in ihnen nicht klar zwischen Leistungen für Unfallfolgen und für bereits bestehende Erkrankungen der Geschädigten unterschieden oder es werden medizinisch nicht notwendige Leistungen berechnet – und das zulasten des Haftpflichtversicherers.

Insbesondere bei Personenschadenfällen mit Nebendiagnosen, mehreren Krankenhausaufenthalten, Mehrfachmedikation oder zahlreichen Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln ist angesichts der vielen aufgeführten Leistungen schwer zu beurteilen: Gibt es bei der Untersuchung oder Behandlung wirklich einen direkten Unfallbezug? Ist die Leistung – im Personenschadenkontext – tatsächlich medizinisch notwendig? Ist sie medizinisch korrekt und leitlinienkonform erbracht worden?

Die Antwort auf diese und weitere maßgeblichen Fragen erfordert medizinisches Fachwissen und einen zeitlichen Aufwand, die beim Sozialversicherungsträger, aber auch aufseiten der in Regress genommenen Versicherung nicht oder nicht unbegrenzt verfügbar sind. Die Folge: Es werden nachweislich häufig zu hohe Beträge beglichen.

Seite zwei: Auf Herz und Nieren prüfen

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