Elementarschäden: Verbraucher müssen Pflichten beachten

In vielen Regionen der Bundesrepublik ist der Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung durch die heftigen Starkregen der letzten Tage wieder aktuell geworden. Verbraucherschützer fordern sogar, diesen als Pflichtversicherung einzuführen.

Um im Schadensfall nicht leer auszugehen, sollten Verbraucher die Bedingungen ihrer Elementarschadenversicherung kennen.

Aktuell haben noch nicht alle Verbraucher diesen Versicherungsschutz, oder bekommen ihn nicht und gehen im Schadensfall leer aus, so die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung alleine reicht nicht. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die sogenannten Obliegenheiten, einhalten“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Beispielsweise müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden.

Versicherungsbedingungen sollten bekannt sein

In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung sei es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Ablussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten.

Wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, so müssen Sachen im Kellerbereich laut GVI meist mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden gelagert werden.

„Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 Zentimetern, Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unabdingbar, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, fügt Buck hinzu. (bm)

Foto: Picture Alliance

 

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