Zwei weitere Verbotsbescheide der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat einem Unternehmen aus Karlsruhe das Einlagengeschäft und einem Geschäftsmann aus München das Kreditgeschäft, die jeweils ohne Erlaubnis betrieben wurden, untersagt.

Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht, Béatrice Freiwald
Die Abteilung „Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte “ der BaFin fällt in den Verantwortungsbereich von Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht.

Der Fundinvest Limited, Karlsruhe, hat die BaFin mit Bescheid vom 13. November 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die Gesellschaft schloss mit Kapitalgebern so bezeichnete Verträge über Nachrangdarlehen. Die Vertragsbedingungen sehen jedoch vor, dass die Gelder unbedingt an die Kapitalgeber zurückzuzahlen sind, schreibt die Behörde auf ihrer Website. Hierdurch betreibe die Fundinvest Limited das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen, so die Anweisung der BaFin.

Gelddarlehen gegen Schuldscheine

Herrn Haci Tülek, München, hat die BaFin zudem mit Bescheid vom 9. November 2017 aufgegeben, das Kreditgeschäft einzustellen. Er gewährte Dritten Gelddarlehen gegen Ausstellung von Schuldscheinen. Mit der Gewährung der Darlehen betreibt er das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so die Finanzaufsicht. Er ist verpflichtet, diese Geschäfte sofort einzustellen.

Beide Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (sl)

Foto: BaFin / privat

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