Fortbildungspflicht im Bereich Geldwäsche: „Das betrifft fast alle Mitarbeiter!“

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Auf Seiten des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht wird dem Thema Geldwäscheprävention eine immer größere Aufmerksamkeit geschenkt. Warum Finanzdienstleister verpflichtet sind, bei diesem Thema aktiv zu werden.

Auf Seiten des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht wird dem Thema Geldwäscheprävention eine immer größere Aufmerksamkeit geschenkt. Warum Finanzdienstleister verpflichtet sind, bei diesem Thema aktiv zu werden.

„Maßnahmen zur Geldwäscheprävention sind für die meisten Finanzdienstleister ein lästiges Thema. Insbesondere Kunden-Onboarding-Prozesse werden dadurch oft kompliziert und gerade in der Online-Welt abschreckend“, weiß Philipp Hendel, Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht der Kanzlei drrp Rechtsanwälte in München.

Was viele Marktteilnehmer nicht wissen: „Auch im Bereich Geldwäscheprävention sind Mitarbeiter laufend fortzubilden“, sagt Philipp Hendel. Diese Fortbildungspflicht gilt unter anderem für Finanzdienstleistungsinstitute, aber auch für Finanzanlagenvermittler, denn sie alle zählen zu den Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes.

Mitarbeiter in Sachen Geldwäsche schulen

Für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen formuliert die BaFin das beispielsweise so: „Nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG müssen die Verpflichteten grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die insoweit bestehenden geldwäscherechtlichen Vorschriften und Pflichten sowie Datenschutzbestimmungen unterrichten. Die Unterrichtung kann dabei im Rahmen von Präsenz-Schulungen erfolgen oder unter Verwendung von inhaltlich angemessenen und aktuellen IT-gestützten Schulungsprogrammen oder Schulungsunterlagen.“

Eine Grenze dieser Fortbildungspflicht zieht die BaFin nur in Bezug auf Beschäftigte, die Tätigkeiten nachgehen, die keinerlei Bezug zu den geschäftstypischen Aufgaben oder Leistungen des Unternehmens haben, wie z.B. Reinigungspersonal. Damit unterliegen fast alle Mitarbeiter einer Fort- bzw. Weiterbildungspflicht.

Fort- und Weiterbildung im Geldwäschebereich

Dem sich daraus ergebenden Schulungsbedarf hat sich die yourcomp GmbH angenommen, ein auf die Fortbildung speziell im Bereich der Finanzdienstleistungen fokussierter Schulungsanbieter. „Wir von yourcomp unterstützen viele Unternehmen bei der Fort- und Weiterbildung im Geldwäschebereich und haben viele positive Rückmeldungen von Teilnehmern unserer Veranstaltungen erhalten“, sagt Sabine Fleischmann von yourcomp.

„Um unseren Kunden und ihren Mitarbeitern noch mehr Flexibilität zu ermöglichen, haben wir neben unseren Webinaren kürzlich ein Schulungsvideo für die Geldwäscheprävention bei Finanzdienstleistern in unser Angebot aufgenommen, das sehr gut angenommen wird“.

Absolvieren die Nutzer den in dieses Schulungsvideo integrierten Wissenstest,können sie gleich das personalisierte Zertifikat erwerben, um nachweisen zu können, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind.

Hier gelangen Sie zu dem neuen Schulungsvideo zur Vermittlung verpflichtender Grundlagen zur Geldwäscheprävention. Interesse? Hier können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen

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