Bafin verbietet Mitarbeitern privaten Börsenhandel weitgehend

Logo der BaFin vor ihrem Sitz in Bonn
Foto: Shutterstock
Sitz der Bafin in Bonn

Die Finanzaufsicht Bafin verbietet ihren Beschäftigten als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal weitgehend den privaten Handel mit Aktien, Anleihen und weiteren Wertpapieren. Die neuen Regeln, die eine Übergangsregelung aus dem Oktober 2020 ersetzen, zählen laut Bafin-Präsident Mark Branson zu den strengsten weltweit.

„Ziel der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Bafin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden“, begründete Branson am Donnerstag. Allen Bafin-Beschäftigten ist es damit zum Beispiel verboten, Aktien von Unternehmen zu handeln, die die Behörde beaufsichtigt. Auch spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln beispielsweise mit Derivaten oder Aktien, sind untersagt. Alle Bafin-Beschäftigten müssen Finanzgeschäfte ab dem ersten Euro melden.

Nach dem Zusammenbruch von Wirecard im Sommer 2020 hatte die Bafin ihre zuvor recht freizügigen Regeln für Finanzgeschäfte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits verschärft. Der frühere Dax-Konzern Wirecard hatte Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Weil diese betrügerischen Geschäfte jahrelang unentdeckt blieben, wurde unter anderem die Bafin massiv kritisiert. Der damalige Bafin-Chef Felix Hufeld musste gehen und wurde im August 2021 durch Branson ersetzt.

Nach Auffliegen des Wirecard-Skandals war herausgekommen, dass einige Bafin-Beschäftigte noch kurz vor dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters mit Wirecard-Derivaten gehandelt hatten. Einen Mitarbeiter zeigte die Bafin wegen des Verdachts auf Insiderhandel an und stellte ihn frei. Nach jüngsten Angaben der Bafin konnten in diesem Fall „alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden“.

Insgesamt hatten sich nach Bafin-Angaben bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals bei 42 Beschäftigten der Finanzaufsicht Anhaltspunkte für einen Verstoß im Zusammenhang mit den Regelungen zu privaten Finanzgeschäften ergeben. Zumeist (37 Fälle) seien Finanzgeschäfte nicht unverzüglich gemeldet worden. 12 Verwaltungsverfahren seien noch am Laufen, in 19 Fällen werde noch geprüft, ob ein Verfahren eröffnet werde. 11 Fälle seien zum Teil mit Geldbußen abgeschlossen worden. (dpa-AFX)

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