Liebe Verbraucherschützer, ist das Ihr Ernst?

Das ist schon ziemlich skurril und spricht eher dafür, dass die britische Regierung verzweifelt versucht, die Reform irgendwie zu reparieren, ohne deren Scheitern einräumen zu müssen. Dazu zählt auch ein neuer Steueranreiz, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei der Vorsorgeplanung unterstützt. Die Allgemeinheit muss also einmal mehr für eine verfehlte Politik gerade stehen. Daraus einen Erfolg des Provisionsverbots herauslesen zu wollen, ist jedenfalls ziemlich verwegen.

Auch der VZBV kennt das Problem der Briten: „Einige Verbrauchergruppen nehmen die Möglichkeit einer unabhängigen professionellen Beratung aus verschiedenen Gründen nicht wahr. Insbesondere Kleinanleger mit bis zu 10.000 Pfund Anlagesumme betrachten die Kosten einer Anlageberatung als dem Nutzen nicht angemessen“, schreibt er in seiner Hintergrundinformation vom April.

Betroffen ist damit insbesondere die Kern-Klientel der Verbraucherschützer. Der Branchendienst „kmi“ zitierte unlängst gar eine neue Studie der britischen Finanzaufsicht, wonach innerhalb eines Jahres nur sechs Prozent von 13.000 Befragten eine regulierte Finanzberatung in Anspruch genommen haben. Die Beratungslücke („advice gap“) sei demnach auf 94 Prozent angewachsen.

VZBV hält an Position fest

Doch statt seine Position zu überdenken, hält der VZBV krampfhaft daran fest und bejubelte schon in seinem April-Papier unter anderem die Reparaturmaßnahmen der Briten: „So kann die Beratung durch Ratenzahlung oder durch eine einmalige Anleihe an den eigenen Rentenansprüchen bezahlt werden. Derartige Möglichkeiten erlauben es auch Verbrauchern mit geringem Einkommen oder Vermögen unabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen.“ In dem neuesten Papier kommt noch der Vorschlag hinzu, „das eigene Investment zu beleihen“.

Wie bitte? Sich für die Finanzberatung zu verschulden, das Honorar über Jahre abzustottern oder hierfür gar die eigenen Rentenansprüche anzuknabbern: Das soll besser sein, als wenn die Kosten schon in das Produkt eingerechnet sind und zudem prozentual anfallen, also bei kleinen Anlagebeträgen auch klein sind? Liebe Verbraucherschützer, ist das wirklich Ihr Ernst?

Hinzu kommt, dass weiterhin durch nichts belegt ist, dass Honorar- bessere Ergebnisse bringt als Provisionsberatung. Dies wird vielfach angenommen, ist aber nach wie vor nicht bewiesen; auch die britischen Untersuchungen geben dazu mit Ausnahme von Allgemeinplätzen nichts Verwertbares her.

Seite drei: Auch Honorarberater mit eigenen Interessen

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