Beraterhaftungsprozess: Beweisen vor Gericht auch ohne Zeugen

Man könnte nun meinen, dass je nach Beweislastverteilung derjenige sich zurücklehnen kann, der nicht die Beweislast trägt, wenn die Gegenseite keinen Zeugen benennen kann.

Dem ist jedoch nicht so. Zum einen ist hoch streitig, ob eine beweisbelastete Partei zu vernehmen ist (vergleiche. hierzu: BGH-Urteil vom 27.09.2005 – XI ZR 216/14 -; BGH-Beschluss vom 11.02.2003 – XI ZR 153/02). In jedem Fall muss aber eine Anhörung erfolgen (vergleiche hierzu schon: OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 1525).

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27.09.2017 entschieden, dass der Tatrichter im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Behauptungen und Angaben einer Partei unter Umständen auch dann glauben kann, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht – auch nicht mittels Parteivernehmung, weil es an der erforderlichen Anfangswahrscheinlichkeit fehlt – beweisen kann (BGH-Beschluss vom 27. September 2017 – XII ZR 48/17 –).

Rechtsanwalt braucht Prozesserfahrung

Dies bedeutet, dass man einen Beweis auch ohne Zeugen führen kann. Diese Besonderheiten im Prozess sind zu beachten.

Zudem bedarf es einiger Prozesserfahrung des Rechtsanwalts, damit beim schriftsächlichen Vortrag, im Rahmen des Gerichtstermins und auch in der Beweisaufnahme taktisch richtig vorgegangen wird. Die Besonderheiten des Einzelfalles sind stets zu beachten.

Oliver Renner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim und der Fachhochschule Schmalkalden für das weiterbildendende Studium zum Finanzfachwirt; stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses ”Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht” der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Zudem ist er Netzwerkpartner in der Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern (VSAV).

Foto: Oliver Renner

 

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