„P&R wird nicht ohne Regulierungs-Folgen bleiben“

Die gerade zwei Tage alte Causa P&R zog sich durch den „Assetmanagement-/ Fondsrating-Tag“ am vergangenen Mittwoch. Demnach ist auch der Vertrieb im Visier von Politik und Anwälten. Dass er haftbar gemacht werden kann, ist jedoch keineswegs sicher. Der Löwer-Kommentar

Abschlussdiskussion als Vertriebsgipfel (von rechts): Sascha Sommer (Bit Treuhand), Norman Wirth (AfW), Martin Klein (Votum), Helmut Schulz-Jodexnis (Jung, DMS & Cie), Moderator Stefan Löwer (Cash./G.U.B.).

Martin Klein, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des Vertriebsverbands Votum, rechnet nicht damit, dass die Insolvenz von drei Gesellschaften des Container-Spezialisten P&R schon Auswirkungen auf den Entwurf der Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für den freien Vertrieb (Paragraf 34f Gewerbeordnung) haben wird.

Vielmehr geht er weiterhin davon aus, dass ein Entwurf der neuen FinVermV, mit der die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II umgesetzt wird, in Kürze vorliegen wird. Insofern habe sich durch die P&R-Pleite an seiner Einschätzung, die er in der Vorwoche auf einer Veranstaltung des Vertriebspools Bit Treuhand geäußert hatte, nichts geändert.

Das sagte Klein bei der Abschlussdiskussion auf dem „4. Assetmanagement- / 16. Fondsrating-Tag“ von Veranstalter Jürgen Braatz am vergangenen Mittwoch in Hamburg. Auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Vertriebsverbands AfW, bestätigte vor den rund 90 Teilnehmern der Veranstaltung, dass bald mit dem FinVermV-Entwurf zu rechnen sei.

P&R-Debakel zur Unzeit

Dennoch werde die P&R-Pleite wohl nicht ohne Folgen für die weitere Regulierungs-Diskussion bleiben. „Ähnliche Fälle haben in der Vergangenheit regelmäßig eine Verschärfung der Regulierung nach sich gezogen“, sagte Wirth.

Insofern ist das P&R-Debakel nicht nur ein ziemliches Erdbeben für die Sachwertbranche, sondern es kommt auch zur Unzeit, zumal die Fehlentwicklungen wie immer auch dem Vertrieb angelastet werden. Schließlich geht es demnächst auch darum, wie die Ankündigung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung umgesetzt wird, die freien Finanzanlagenvermittler „schrittweise unter die Aufsicht der BaFin“ zu stellen.

Da ist P&R Wasser auf die Mühlen derjenigen, die eine komplette Abschaffung von Paragraf 34f GewO und damit das Ende des freien Vertriebs fordern. „Das stand überhaupt nicht zur Debatte“, betonte Wirth. Die Diskussion darüber sei erst durch vorschnelle Veröffentlichungen und Stellungnahmen entfacht worden. Im Koalitionsvertrag gehe es jedoch ausschließlich um die Ausgestaltung der Aufsicht, sagte Wirth.

Bedeckt hielt der AfW-Chef sich hingegen bei dem Thema „Provisionsverbot durch die Hintertür“. Offenbar gibt es zu diesem Punkt nicht viel Neues, und wahrscheinlich möchte er laufende Gespräche nicht durch öffentliche Äußerungen belasten.

Seite 2: Ein Punkt bislang wenig berücksichtigt

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