Steuerhinterziehung: Mitgehangen, mitgefangen

Schnell machen sich Beteiligte zu Gehilfen oder Mittätern. Nicht selten ist auch der Familien- und Freundeskreis in eine Steuerhinterziehung involviert. Gerade im fortgeschrittenen Alter fühlen sich Steuersünder mit der praktischen Abwicklung eines „schwarzen Kontos“ überfordert. Oft beauftragen sie Vertrauenspersonen als Geldkurier.

Oder sie erteilen ihnen eine Bankvollmacht, um Kontoauszüge von einem Auslandskonto abzuholen. Besonders fatale Folgen können Vollmachten haben, die bei der Bank hinterlegt sind.

Im Falle einer Selbstanzeige des Kontoinhabers fordern die Finanzbehörden regelmäßig alle Kontoführungsunterlagen zur Überprüfung an. Bevollmächtigte geraten in Erklärungsnot und können für sich keine Selbstanzeige mehr abgeben. In vielen Fällen ist eine Selbstanzeige der einzige Weg zur Straffreiheit.

Selbstanzeige sorgfältig vorbereiten

Steuersünder sollten eine Selbstanzeige stets sorgfältig vorbereiten und sämtliche Eventualitäten mit einem erfahrenen Spezialisten durchsprechen (siehe Infokasten „Selbstanzeige, aber richtig!“). Schon vergleichsweise kleine Fehler können die strafbefreiende Wirkung gefährden.

Steuerhinterziehung Selbstanzeige
Quelle: BKL Fischer Kühne + Partner

Wichtig ist es, das gesamte steuerliche Verhalten der Vergangenheit kritisch zu beleuchten und vollumfänglich aufzurollen. Steuersünder sollten Mittäter, Anstifter oder Gehilfen von einer beabsichtigten Selbstanzeige informieren.

Nur so bekommen sie ihrerseits die Möglichkeit, für sich auch eine strafbefreiende Erklärung abzugeben. Wenn die Interessen der Beteiligten gleichgerichtet sind, ist eine gemeinsame Verteidigungsstrategie sinnvoll. Anders verhält es sich, wenn sich die Beteiligten gegenseitig belasten müssten, um Strafmilderung oder Straffreiheit zu erlangen.

Autoren Dr. Daniel J. Fischer und Dr. Anke Warlich sind Rechtsanwälte in der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner.

Foto: Shutterstock

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