7 Steuerirrtümer: Welche Positionen nicht anerkannt werden

Übrigens: Auch Rentner können Werbungskosten absetzen – entweder über die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro, die das Finanzamt jedem Rentner automatisch zuerkennt; oder indem sie ihre Werbungskosten einzeln nachweisen. Was kann das sein? Zum Beispiel Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beantragung der Rente entstanden sind, Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen oder auch die Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater.

Steuer-Irrtum 5: Kinderbetreuungskosten sind nicht absetzbar

Die Jüngere geht zur Tagesmutter, der Große in den Kindergarten und beide werden regelmäßig vom Babysitter betreut. Da kommt der ein oder andere Euro an Betreuungskosten zusammen. Viele denken, dass Eltern nichts davon steuerlich absetzen können.

Stimmt nicht: Leben die Kinder im Haushalt, sind die Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzbar, zum Beispiel für einen Platz in einem Kindergarten oder ein Au-Pair. Das gilt bis zum 14. Lebensjahr eines Kindes und zwar bis zu zwei Drittel der Kosten und maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Wichtig dabei ist Folgendes: Es muss eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorliegen und diese per Überweisung beglichen worden sein. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Nicht absetzbar sind die Kosten für beispielsweise Essensgeld oder Spielgeld, weshalb bei der Rechnung die Betreuungskosten extra ausgewiesen werden sollten.

Gut zu wissen: Wer die Großeltern bittet, auf die Enkel aufzupassen, kann ihnen die Fahrtkosten erstatten und dann mit 30 Cent pro Kilometer in der eigenen Steuererklärung angeben. Das gilt auch dann, wenn Oma und Opa kein Geld fürs Kinderhüten nehmen.

Steuer-Irrtum 6: Rentner müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie vom Finanzamt angeschrieben werden

Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Kurz zusammengefasst bedeutet dieses Gesetz, das Rentner einen immer größer werdenden Teil ihrer Rente versteuern müssen. Wie viel Rente das ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern, ab 2019 sind es 78 Prozent und ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.

Dennoch hat nicht automatisch jeder Rentner auch eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt verlangt erst dann eine Steuererklärung, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber immer mal wieder angepasst; vielleicht ist das der Grund, warum viele denken, dass das Finanzamt sich schon melden wird, wenn ein Rentner mit seiner Rente über dem Grundfreibetrag liegt und insofern eine Steuererklärung abgeben muss.

 

Seite 4: Wieso Steuererklärungen nicht lästig sind

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